21.02.2016 - 15:08 Uhr
Zitat von MrSatan2
Quelle: twitter.com
Christian #Heidel verlässt #Mainz05 zum Saisonende nach 24 Jahren in Richtung @s04.
Bei @s04 wird #Heidel im Sommer Manager und Vorstand Sport und Kommunikation.
Auch Mainz bestätigt offiziell.Bei @s04 wird #Heidel im Sommer Manager und Vorstand Sport und Kommunikation.
Wurde nicht im voraus irgendwas von Vorstandsvorsitzender gebrabbelt oder kann so eine Umstrukturierung auch noch später folgen?
22.02.2016 - 09:13 Uhr
Hätte zwar eher mit der Schlagzeile "10/11 Zechentürmen für Heidel" gerechnet, aber okay...
Was man so liest und hört scheinen ja alle soweit zufrieden damit. Schade für Hotte, aber gut, we will see was heidel bringt. Ich bin vorsichtig optimistisch und in freudiger Erwartung was da kommen mag ab Sommer...
edit: @prollister
Jep wurde, finde in der Satzung allerdings jetzt nicht den Punkt wer den Vorstandsvorsitzenden ernennt. Läge aber meine Meinung nach nahe, das Thema erst anzugehen wenn alle "da" sind. Eventuell wartet man auch die JHV ab, letztes Jahr wollte man den Satzungspunkt Vorstandsvorsitzender eigentlich in optional abändern im Rahmen der Blockabstimmung...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Ombre_van_Balbo_04 am 22.02.2016 um 09:20 Uhr bearbeitet
22.02.2016 - 10:10 Uhr
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
...
edit: @prollister
Jep wurde, finde in der Satzung allerdings jetzt nicht den Punkt wer den Vorstandsvorsitzenden ernennt. Läge aber meine Meinung nach nahe, das Thema erst anzugehen wenn alle "da" sind. Eventuell wartet man auch die JHV ab, letztes Jahr wollte man den Satzungspunkt Vorstandsvorsitzender eigentlich in optional abändern im Rahmen der Blockabstimmung...
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edit: @prollister
Jep wurde, finde in der Satzung allerdings jetzt nicht den Punkt wer den Vorstandsvorsitzenden ernennt. Läge aber meine Meinung nach nahe, das Thema erst anzugehen wenn alle "da" sind. Eventuell wartet man auch die JHV ab, letztes Jahr wollte man den Satzungspunkt Vorstandsvorsitzender eigentlich in optional abändern im Rahmen der Blockabstimmung...
kann leider nicht mehr bearbeiten.
Laut WAZ hat CT gesagt, der Vorstand bleibe so wie bisher, nur das Heidel HHs Platz einnehme. Also nix mehr mit Vorsitzendem...
22.02.2016 - 12:38 Uhr
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
kann leider nicht mehr bearbeiten.
Laut WAZ hat CT gesagt, der Vorstand bleibe so wie bisher, nur das Heidel HHs Platz einnehme. Also nix mehr mit Vorsitzendem...
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
...
edit: @prollister
Jep wurde, finde in der Satzung allerdings jetzt nicht den Punkt wer den Vorstandsvorsitzenden ernennt. Läge aber meine Meinung nach nahe, das Thema erst anzugehen wenn alle "da" sind. Eventuell wartet man auch die JHV ab, letztes Jahr wollte man den Satzungspunkt Vorstandsvorsitzender eigentlich in optional abändern im Rahmen der Blockabstimmung...
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edit: @prollister
Jep wurde, finde in der Satzung allerdings jetzt nicht den Punkt wer den Vorstandsvorsitzenden ernennt. Läge aber meine Meinung nach nahe, das Thema erst anzugehen wenn alle "da" sind. Eventuell wartet man auch die JHV ab, letztes Jahr wollte man den Satzungspunkt Vorstandsvorsitzender eigentlich in optional abändern im Rahmen der Blockabstimmung...
kann leider nicht mehr bearbeiten.
Laut WAZ hat CT gesagt, der Vorstand bleibe so wie bisher, nur das Heidel HHs Platz einnehme. Also nix mehr mit Vorsitzendem...
Formal richtig, formal richtig ist aber auch, dass es gar keine Zusagen für einen "Vorstandsvorsitzenden" gehen kann, wenn diese Position in der Satzung nicht verankert ist. Insofern kann auch CT erst darüber sprechen, wenn vom obersten Organ, der Mitgliederversammlung, die Satzung entsprechend angepasst wurde (gut, reden KANN er immer mehr, wie wir wissen...). Es wäre hier die Frage, ob das im Zuge von Satzungsänderungsanträgen noch einmal aufschlägt.
22.02.2016 - 13:12 Uhr
Zitat von Szepanski
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
andersrum, eine Satzungsänderung war bereits letzte MV angedacht um den Vorstandsvorsitzenden abzuschaffen, bzw. nur noch optional zu ernennen. Da es allerdings im Block war und die Blockabstimmung knapp scheiterte, wurden leider auch sinnvolle Anträge dadurch abgelehnt...
Stand jetzt wäre der VV laut Satzung eigentlich zwingend notwendig, umso verwunderlicher das da seit 2011 keiner drauf gepocht hat, aber gut.
Gehe daher stark davon aus des es im Juni dann nen Änderungsantrag gibt der das regelt...
22.02.2016 - 13:41 Uhr
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
andersrum, eine Satzungsänderung war bereits letzte MV angedacht um den Vorstandsvorsitzenden abzuschaffen, bzw. nur noch optional zu ernennen. Da es allerdings im Block war und die Blockabstimmung knapp scheiterte, wurden leider auch sinnvolle Anträge dadurch abgelehnt...
Stand jetzt wäre der VV laut Satzung eigentlich zwingend notwendig, umso verwunderlicher das da seit 2011 keiner drauf gepocht hat, aber gut.
Gehe daher stark davon aus des es im Juni dann nen Änderungsantrag gibt der das regelt...
Zitat von Szepanski
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
andersrum, eine Satzungsänderung war bereits letzte MV angedacht um den Vorstandsvorsitzenden abzuschaffen, bzw. nur noch optional zu ernennen. Da es allerdings im Block war und die Blockabstimmung knapp scheiterte, wurden leider auch sinnvolle Anträge dadurch abgelehnt...
Stand jetzt wäre der VV laut Satzung eigentlich zwingend notwendig, umso verwunderlicher das da seit 2011 keiner drauf gepocht hat, aber gut.
Gehe daher stark davon aus des es im Juni dann nen Änderungsantrag gibt der das regelt...
Ich hatte das an anderer Stelle gefragt, aber damals keine Antwort mehr drauf bekommen:
Warum kann es, wenn es laut Satzung _Pflicht_ ist, einfach ignoriert werden, dass wir kein VV haben?
22.02.2016 - 14:38 Uhr
Jetzt habe ich selber nochmal reingeschaut in die Satzung...
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
22.02.2016 - 16:10 Uhr
Zitat von prollister
Ich hatte das an anderer Stelle gefragt, aber damals keine Antwort mehr drauf bekommen:
Warum kann es, wenn es laut Satzung _Pflicht_ ist, einfach ignoriert werden, dass wir kein VV haben?
Zitat von Ombre_van_Balbo_04
andersrum, eine Satzungsänderung war bereits letzte MV angedacht um den Vorstandsvorsitzenden abzuschaffen, bzw. nur noch optional zu ernennen. Da es allerdings im Block war und die Blockabstimmung knapp scheiterte, wurden leider auch sinnvolle Anträge dadurch abgelehnt...
Stand jetzt wäre der VV laut Satzung eigentlich zwingend notwendig, umso verwunderlicher das da seit 2011 keiner drauf gepocht hat, aber gut.
Gehe daher stark davon aus des es im Juni dann nen Änderungsantrag gibt der das regelt...
Zitat von Szepanski
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
Laut unserer Satzung gibt es aber doch den "1. Vorsitzenden" (aka VV) und bis zu drei weitere V-Mitglieder. Einer Satzungsänderung bedürfte es da m.E. nicht.
andersrum, eine Satzungsänderung war bereits letzte MV angedacht um den Vorstandsvorsitzenden abzuschaffen, bzw. nur noch optional zu ernennen. Da es allerdings im Block war und die Blockabstimmung knapp scheiterte, wurden leider auch sinnvolle Anträge dadurch abgelehnt...
Stand jetzt wäre der VV laut Satzung eigentlich zwingend notwendig, umso verwunderlicher das da seit 2011 keiner drauf gepocht hat, aber gut.
Gehe daher stark davon aus des es im Juni dann nen Änderungsantrag gibt der das regelt...
Ich hatte das an anderer Stelle gefragt, aber damals keine Antwort mehr drauf bekommen:
Warum kann es, wenn es laut Satzung _Pflicht_ ist, einfach ignoriert werden, dass wir kein VV haben?
keine Ahnung, ich sach einfach mal so, wo kein Richter da kein HenkerAnsonsten hat sisy über mir vieles auch aufgegriffen.
Aber wenn nichtmals die größten Verschwörungstheoretiker im Verein das aufgegriffen haben um auf einer der letzten 5 MV's wie sonst auch immer aus Prinzip irgendwem ans Bein zu pissen, scheints wohl rechtlich nicht so wild zu sein ...
22.02.2016 - 17:03 Uhr
Zitat von Sisyphos04
Jetzt habe ich selber nochmal reingeschaut in die Satzung...
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
Jetzt habe ich selber nochmal reingeschaut in die Satzung...
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
Ich frage mich ebenfalls seit geraumer Zeit, wie diese Vakanz zu rechtfertigen ist. Die klassische Funktion des Vorstandsvorsitzenden ist gemeinhin die Vertretungsberechtigung des Vereins/der Gesellschaft nach aussen - entweder allein oder in Gemeinschaft mit mindestens einem weiteren Vorstand. Darüber hinaus lädt der Vorstandsvorsitzende zu den Vorstandssitzungen ein, bei Abwesenheit übernimmt ein Stellvertreter diese Pflicht. Dies ist so klassisch im Vereinsrecht verankert, in vielen wirtschaftlichen Organisationsformen ist es gleich oder zumindest sehr ähnlich.
Aufsichtsräte haben in der Regel in der Vorstandsarbeit nichts zu suchen, sie haben auch in der Vertretungsberechtigung nach aussen keine Rolle zu spielen. Sie ernennen die Vorstände, nehmen deren Berichte entgegen und heben bzw. senken die Daumen. Ein Recht auf Nichtbesetzung einer Vorstandsposition kann ich nirgendwo entdecken und dies schon gar nicht im Falle des Vorstandsvorsitzenden. Bestenfalls wäre eine passagere Vakanz hinnehmbar für den Fall, dass ein geeigneter Kandidat erst zu einem späteren Termin abkömmlich, die Abkömmlichkeit aber absehbar ist. Unterlässt der Aufsichtsrat fahrlässig oder stillschweigend die Besetzung einer satzungsgemäßen Position begeht er meiner Meinung nach eine Pflichtverletzung gegenüber dem Verein und dem die Satzung überwachenden Amtsgericht. Bezogen auf den Konzern mag sich das etwas anders darstellen, da hier Vertretungsberechtigungen anders geregelt werden können.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die derzeit gültigen Vertretungsregelungen des Vereins/des Konzerns zu recherchieren. Mich würde allerdings schon interessieren, wer derzeit offiziell für den FC Schalke 04 offiziell vertretungsberechtigt auftreten darf.
BWG
22.02.2016 - 19:02 Uhr
Quelle: www.schalke04.de
Im Außenverhältnis wird der Verein stets durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Die wechselseitige Bevollmächtigung ist ausgeschlossen. Urkunden und Verträge, aus denen sich für den Verein vermögensrechtliche bzw. finanzielle Verpflichtungen ergeben, sowie alle Verträge mit Lizenz- bzw. Vertragsspielern können nur schriftlich abgeschlossen werden und müssen bei Vermeidung ihrer Rechtsunwirksamkeit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.
Zitat von Zopf_oder_kahl
Ich frage mich ebenfalls seit geraumer Zeit, wie diese Vakanz zu rechtfertigen ist. Die klassische Funktion des Vorstandsvorsitzenden ist gemeinhin die Vertretungsberechtigung des Vereins/der Gesellschaft nach aussen - entweder allein oder in Gemeinschaft mit mindestens einem weiteren Vorstand. Darüber hinaus lädt der Vorstandsvorsitzende zu den Vorstandssitzungen ein, bei Abwesenheit übernimmt ein Stellvertreter diese Pflicht. Dies ist so klassisch im Vereinsrecht verankert, in vielen wirtschaftlichen Organisationsformen ist es gleich oder zumindest sehr ähnlich.
Aufsichtsräte haben in der Regel in der Vorstandsarbeit nichts zu suchen, sie haben auch in der Vertretungsberechtigung nach aussen keine Rolle zu spielen. Sie ernennen die Vorstände, nehmen deren Berichte entgegen und heben bzw. senken die Daumen. Ein Recht auf Nichtbesetzung einer Vorstandsposition kann ich nirgendwo entdecken und dies schon gar nicht im Falle des Vorstandsvorsitzenden. Bestenfalls wäre eine passagere Vakanz hinnehmbar für den Fall, dass ein geeigneter Kandidat erst zu einem späteren Termin abkömmlich, die Abkömmlichkeit aber absehbar ist. Unterlässt der Aufsichtsrat fahrlässig oder stillschweigend die Besetzung einer satzungsgemäßen Position begeht er meiner Meinung nach eine Pflichtverletzung gegenüber dem Verein und dem die Satzung überwachenden Amtsgericht. Bezogen auf den Konzern mag sich das etwas anders darstellen, da hier Vertretungsberechtigungen anders geregelt werden können.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die derzeit gültigen Vertretungsregelungen des Vereins/des Konzerns zu recherchieren. Mich würde allerdings schon interessieren, wer derzeit offiziell für den FC Schalke 04 offiziell vertretungsberechtigt auftreten darf.
BWG
Zitat von Sisyphos04
Jetzt habe ich selber nochmal reingeschaut in die Satzung...
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
Jetzt habe ich selber nochmal reingeschaut in die Satzung...
Ein erster Vorsitzender ist vorgesehen, aus meiner Sicht entsteht daraus schon eine Verpflichtung, diesen Posten auch zu besetzen. Die Satzung ist insgesamt aber eher so gestrickt, dass die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, auch ohne ersten Vorsitzenden. Insgesamt erscheint es aus den Formulierungen so, dass hier als erster Vorsitzender kein Hauptamtlicher gesehen wurde, sondern ein Repräsentant à la Rehberg.
Typischerweise ist in e.V.s der Vorstand ein Kollegialgremium, das demokratisch abstimmt, eventuell mit einem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden in Pattsituationen. Der Vorsitzende ist aber keinesfalls "Vorgesetzter" der anderen Vorstände. So müsste es auch bei S04 verstanden werden. Der erste Voritzenden hätte die Aufgabe der Repäsentanz nach Außen und zudem die Aufgabe der Koordnation der Vorstandsarbeit. Alles weitere im Zusammenwirken ist in der Satzung ausgeblendet und in einer Geschäftsordnung festzuschreiben, die letztlich vom Aufsichtsrat "zu genehmigen" ist. Aus der Formulierung würde ich ableiten, dass die Regelungen der Geschäftsordnung im Vorstand mehrheitlich zur Abstimmung stehen.
Entdecken kann ich im bisherigen Konstrukt keine starke Position des ersten Vorsitzenden, ich sehe auch nicht, dass dieser durch Entscheidungen des Aufsichtsrates aufgewertet werden könne. Insofern halte ich in der bisherigen Konstruktion es für unnötig, Heidel als "ersten Vorsitzenden" einzusehen, da damit keinerlei besondere Machtfülle verbunden ist. Es bestünde zwar die Möglichkeit, neben Heidel noch einen (hauptamtlichen) Vorstand "Sport" zu installieren - was hier ja auch andiskutiert würde, dadurch würde er aber zum zahnlosen Monster, weil er diesem Vorstand gegenüber nicht weisungsbefugt ist per Satzung (sofern nicht in der Geschäftsordnung andere Formulierungen aufgenommen würden. Es macht aber auch schlichtweg keinen Sinn, in den Vorstand ein auf Weisung eines anderen Vorstandsmitglieds handelndes Mitglied mit aufzunehmen - das würde m.E. dem üblichen Wesen eines Vorstandes widersprechen.
Insofern erwarte ich mit der derzeitigen Satzung keine wesentliche Änderung der Verhältnisse, egal ob irgend jemand der Vorstände dann auch erster Vorsitzender werden sollte. Für eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse müsste die Satzung deutlich verändert werden.
Ich frage mich ebenfalls seit geraumer Zeit, wie diese Vakanz zu rechtfertigen ist. Die klassische Funktion des Vorstandsvorsitzenden ist gemeinhin die Vertretungsberechtigung des Vereins/der Gesellschaft nach aussen - entweder allein oder in Gemeinschaft mit mindestens einem weiteren Vorstand. Darüber hinaus lädt der Vorstandsvorsitzende zu den Vorstandssitzungen ein, bei Abwesenheit übernimmt ein Stellvertreter diese Pflicht. Dies ist so klassisch im Vereinsrecht verankert, in vielen wirtschaftlichen Organisationsformen ist es gleich oder zumindest sehr ähnlich.
Aufsichtsräte haben in der Regel in der Vorstandsarbeit nichts zu suchen, sie haben auch in der Vertretungsberechtigung nach aussen keine Rolle zu spielen. Sie ernennen die Vorstände, nehmen deren Berichte entgegen und heben bzw. senken die Daumen. Ein Recht auf Nichtbesetzung einer Vorstandsposition kann ich nirgendwo entdecken und dies schon gar nicht im Falle des Vorstandsvorsitzenden. Bestenfalls wäre eine passagere Vakanz hinnehmbar für den Fall, dass ein geeigneter Kandidat erst zu einem späteren Termin abkömmlich, die Abkömmlichkeit aber absehbar ist. Unterlässt der Aufsichtsrat fahrlässig oder stillschweigend die Besetzung einer satzungsgemäßen Position begeht er meiner Meinung nach eine Pflichtverletzung gegenüber dem Verein und dem die Satzung überwachenden Amtsgericht. Bezogen auf den Konzern mag sich das etwas anders darstellen, da hier Vertretungsberechtigungen anders geregelt werden können.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die derzeit gültigen Vertretungsregelungen des Vereins/des Konzerns zu recherchieren. Mich würde allerdings schon interessieren, wer derzeit offiziell für den FC Schalke 04 offiziell vertretungsberechtigt auftreten darf.
BWG
Dazu gibt es die Regelung aus §8, Abs. 4 der Vereinssatzung. Demnach müssen Entscheidungen von zwei Vorstandsmitglieder vertreten werden. Das war der Passus, bei dem ich oben meinte, dass sichergestellt ist, dass der S04 e.V. ohne ersten Vorsitzenden handlungsfähig ist.
WElche Entscheidungen aber einen Vorstandsbeschluss benötigen (und somit in einem Vorstandsprotokoll explizit zu dokumentieren sind) und welche dann in der Entscheidungsgewalt eines einzelnen Vorstandsressorts liegen (wenngleich sie durch ein zweites Vorstandsmitglied mitgezeichnet werden müssen), dürfte in der Geschäftsordnung geregelt sein.
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