Wahrscheinlichkeit
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Letzte Bewertung: 29.08.2012
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Javi Martínez zu Bayern München?
20.05.2012 - 22:51 Uhr
19.08.2012 - 22:13 Uhr
Bilbao macht sich sowas von lächerlich da wird kein Spieler mehr nen langfristig Vertrag unterschreiben wenn die so weiter machen :rolleyes
19.08.2012 - 22:25 Uhr
Zitat von Triplekkk:
Zitat von FCRibery:
Zitat von DeenSilver:
Ich hoffe ich sehe das folgende richtig, aber wenn in Arbeitsverträgen eine Ausstiegsklausel vorhanden ist und irgendwer bereit ist, die Summe aufzubringen, um eben dieses Arbeitspapier aufzulösen, dann ist doch jedem seine Schuldigkeit getan!?
In diesem Fall bezahlen die Bayern die genannten 40 Millionen und damit wird doch dann der Vertrag bei Atletic nichtig!?
Ich denke daher dass der tz-Artikel Schwachsinn ist. Dann wären ja Verträge nichts mehr wert.
Richtig... Dann bräuchte man auch keine AK weil die sinnlos wäre wenn man den Spieler trotzdem bestrafen könnte usw. Das ist absoluter Käse von der tz!
Tja nur leider wird der FCB wohl
1. kaum vor ein Zivilgericht ziehen um Martinez aus dem Vertrag zu klagen.
2. Fifa- und Verbands-"Recht" widersprechen sich sowieso andauernd. Also wird die Fifa den Verband wohl ausstechen.
Blödsinn Chelsea wurde verurteilt weil sie einen Spieler zum Vertragsbruch gezwungen haben.
Hier sehe ich für Bilbao keinen Weg, der Spieler will zu Bayern, Bayern hat nach gescheiterten Verhandlungen mit Bilbao dazu entschlossen die Ausstiegsklausel des Vertrages zu bezahlen. Sobald das passiert ist, ist Martinez nicht mehr Vertraglich an Bilbao gebunden.
Bilbao kann da gerne klagen, sehe da aber 0 Aussicht auf Erfolg.
Zitat von FCRibery:
Zitat von DeenSilver:
Ich hoffe ich sehe das folgende richtig, aber wenn in Arbeitsverträgen eine Ausstiegsklausel vorhanden ist und irgendwer bereit ist, die Summe aufzubringen, um eben dieses Arbeitspapier aufzulösen, dann ist doch jedem seine Schuldigkeit getan!?
In diesem Fall bezahlen die Bayern die genannten 40 Millionen und damit wird doch dann der Vertrag bei Atletic nichtig!?
Ich denke daher dass der tz-Artikel Schwachsinn ist. Dann wären ja Verträge nichts mehr wert.
Richtig... Dann bräuchte man auch keine AK weil die sinnlos wäre wenn man den Spieler trotzdem bestrafen könnte usw. Das ist absoluter Käse von der tz!
Tja nur leider wird der FCB wohl
1. kaum vor ein Zivilgericht ziehen um Martinez aus dem Vertrag zu klagen.
2. Fifa- und Verbands-"Recht" widersprechen sich sowieso andauernd. Also wird die Fifa den Verband wohl ausstechen.
Blödsinn Chelsea wurde verurteilt weil sie einen Spieler zum Vertragsbruch gezwungen haben.
Hier sehe ich für Bilbao keinen Weg, der Spieler will zu Bayern, Bayern hat nach gescheiterten Verhandlungen mit Bilbao dazu entschlossen die Ausstiegsklausel des Vertrages zu bezahlen. Sobald das passiert ist, ist Martinez nicht mehr Vertraglich an Bilbao gebunden.
Bilbao kann da gerne klagen, sehe da aber 0 Aussicht auf Erfolg.
19.08.2012 - 22:28 Uhr
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
19.08.2012 - 22:34 Uhr
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Vielen Dank für deinen Beitrag und die Recherche. Ich hoffe, dass der Transfer endlich vollzogen wird, damit die TZ nicht mehr so schlecht recherchierten Mist drucken muss. Es ist ja echt schon nicht mehr tragbar was rund um den Transfer eines bald 24 Jährigen so alles passiert.
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Vielen Dank für deinen Beitrag und die Recherche. Ich hoffe, dass der Transfer endlich vollzogen wird, damit die TZ nicht mehr so schlecht recherchierten Mist drucken muss. Es ist ja echt schon nicht mehr tragbar was rund um den Transfer eines bald 24 Jährigen so alles passiert.
19.08.2012 - 22:43 Uhr
Naja die Medien und ihre Sensationsgeilheit kann ich da nur sagen, mitte der Woche lief 2 Tage lang bei SSNHD dass der Wechsel perfekt ist rauf und runter mittlerweile wird nix mehr darüber berichtet nicht mal in ihrer Transfer-Rubrik.
Der tz ist in der sache eh nicht zu trauen. denke das die bild in dem fall die besten informationen besitzt.
Der tz ist in der sache eh nicht zu trauen. denke das die bild in dem fall die besten informationen besitzt.
19.08.2012 - 22:43 Uhr
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Gab es nicht irgendwo das Gerücht, dass Martinez auf die 15% Anteil am Transfererlös, die ihm zustehen sollen, verzichten will? Das wären doch dann die 6 Mio die es an Steuern kosten würde..
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Gab es nicht irgendwo das Gerücht, dass Martinez auf die 15% Anteil am Transfererlös, die ihm zustehen sollen, verzichten will? Das wären doch dann die 6 Mio die es an Steuern kosten würde..
19.08.2012 - 22:45 Uhr
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
19.08.2012 - 22:46 Uhr
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Wenn man sich die Regelungen der fifa über schutzzeit und schadensersatz genauer durchlist (an dieser stelle vielen dank für den link ;) ) kann man eigentlich nur zu dem schluss kommen, dass sich bei der tz jemand mit irgendeinem halbwissen was zusammengereimt hat :rolleyes
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Wenn man sich die Regelungen der fifa über schutzzeit und schadensersatz genauer durchlist (an dieser stelle vielen dank für den link ;) ) kann man eigentlich nur zu dem schluss kommen, dass sich bei der tz jemand mit irgendeinem halbwissen was zusammengereimt hat :rolleyes
19.08.2012 - 22:49 Uhr
Zitat von Triplekkk:
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
Hypothetisch gesehen könntest Du recht haben... :)
Aber das sind ungelegte Eier, oder gibts hier einen Rechtsexperten?
Gefühlt würde ich sagen, das die AK rechtmäßig ist da ja alle Vereine sie einbauen müssen. Frei nach dem Motto: "Ätsch...wenn Ihr die AK halbwegs bezahlbar macht selbst schuld."
Zu viele Konjunktive für mein Geschmack, mal sehen wie es weiter geht.
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
Hypothetisch gesehen könntest Du recht haben... :)
Aber das sind ungelegte Eier, oder gibts hier einen Rechtsexperten?
Gefühlt würde ich sagen, das die AK rechtmäßig ist da ja alle Vereine sie einbauen müssen. Frei nach dem Motto: "Ätsch...wenn Ihr die AK halbwegs bezahlbar macht selbst schuld."
Zu viele Konjunktive für mein Geschmack, mal sehen wie es weiter geht.
19.08.2012 - 22:52 Uhr
Zitat von Triplekkk:
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
Keiner hat sie gezwungen die Ak auf 40 Mio zu setzen. Hätte man den Spieler auf keinen Fall verkaufen sollen, hätte man die AK auf 1 Millarde festsetzen sollen bzw. auf einen Wert bei dem keiner zuschlägt, aber da hätte wiederrum wohl Martinez bedenken gehabt, da er ja anscheinend vorhatte bzw. vorhat bei größeren Vereinen als Bilbao zu spielen.
Zitat von Sam_Lee:
hab hier was im Regelwerk der FiFa gefunden:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/51/56/07/transfer_commentary_06_de_1841.pdf
"Die Parteien dürfen im Vertrag aber einen Betrag festsetzen, den der
Spieler dem Klub als Schadenersatz für die einseitige Vertragsaufl ö-
sung zu zahlen hat (sogenannte Ausstiegsklausel). Der Vorteil dieser
Klausel liegt darin, dass sich die Parteien bereits zu Beginn auf einen
Betrag einigen und diesen vertraglich festlegen. Durch Hinterlegung
dieses Betrags zugunsten des Klubs kann der Spieler den Arbeitsvertrag einseitig aufl ösen. Da die Parteien mit der Ausstiegsklausel dem
Spieler die Möglichkeit geben, jederzeit ohne stichhaltigen Grund,
d. h. auch während der Schutzzeit, aus dem Vertrag auszusteigen,
können gegen den Spieler wegen vorzeitiger Vertragsaufl ösung keine
sportlichen Sanktionen verhängt werden."
So wie ich es hier verstehe ist das mit der AK also kein Problem. Die würde diese Schutzzeit von 3 Jahren außer Kraft setzen. Die einzige Sache die noch zu klären ist wäre die Frage ob Martinez das Geld von Bayern wirklich versteuern muss oder nicht.
Bin ja kein Rechtsverdreher, aber kann Bilbao nicht argumentieren, dass diese AK ungültig ist, da man vom spanischen Verband dazu genötigt (gezwungen) wird?
Nur mal so rein hypotetisch.
Keiner hat sie gezwungen die Ak auf 40 Mio zu setzen. Hätte man den Spieler auf keinen Fall verkaufen sollen, hätte man die AK auf 1 Millarde festsetzen sollen bzw. auf einen Wert bei dem keiner zuschlägt, aber da hätte wiederrum wohl Martinez bedenken gehabt, da er ja anscheinend vorhatte bzw. vorhat bei größeren Vereinen als Bilbao zu spielen.
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