WIR - die Fans in der Kurve [12]

05.12.2010 - 14:06 Uhr
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4081
02.03.2020 - 10:39 Uhr
Zitat von Katharer
Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4082
02.03.2020 - 11:01 Uhr
Zitat von franko1904
Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?



Nur die Gästeblöcke bringt dir aber nix.


Deshalb schrieb ich ja "die jeweilige Tribüne" grins
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4083
02.03.2020 - 11:03 Uhr
Zitat von SharkBMG
Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Wäre denke ich möglich, damit würde der Stadionbesucher der Videoaufnahme zustimmen oder müsste halt draußen bleiben. Wäre ein einfacher Weg das Problem zu lösen.
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4084
02.03.2020 - 11:03 Uhr
Zitat von SharkBMG
Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4085
02.03.2020 - 12:28 Uhr
Zitat von Katharer
Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Weiß ich nicht, die Spiele sind ja Privatversanstaltungen und solang man die "Zustimmung bei Erwerb Klausel" und dementsprechende Beschilderung mit Verweis auf Videoüberwachung sehe ich das relativ wasserdicht an.
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4086
02.03.2020 - 12:40 Uhr
Zitat von SharkBMG
Zitat von Katharer

Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Weiß ich nicht, die Spiele sind ja Privatversanstaltungen und solang man die "Zustimmung bei Erwerb Klausel" und dementsprechende Beschilderung mit Verweis auf Videoüberwachung sehe ich das relativ wasserdicht an.


Es werden ja auch schon öffentliche Plätze Video überwacht. Bahnhöfe, Flughäfen Marktplätze, Stadtzenten usw. . Da werden Hinweisschilder hingestellt und gut ist. Man darf ja auch, nach anbringen von Hinweistafeln, sein Grundstück überwachen. Das Videobild darf nur nicht den öffentlichen Raum vor dem Grundstück erfassen. Allerdings Gesetze ändern sich schon mal, daher ohne Gewähr...

•     •     •

Toleranz ist vor allem die Erkenntnis dass es sich nicht lohnt sich aufzuregen

Wer mit juckendem Po einschläft, wacht mit einem übelriechenden Finger auf
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4087
02.03.2020 - 12:49 Uhr
Zitat von SharkBMG
Zitat von Katharer

Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Weiß ich nicht, die Spiele sind ja Privatversanstaltungen und solang man die "Zustimmung bei Erwerb Klausel" und dementsprechende Beschilderung mit Verweis auf Videoüberwachung sehe ich das relativ wasserdicht an.


Denke nicht, hier gilt das Thema Persönlichkeitsrechte höher. Du würdest mit einer solchen Erklärung eine wesentliche Gruppe ausschließen die nicht unterschreiben oder sich anderweitig einverstanden erklären würden.
Gerade beim Fußball herrscht ein großes öffentliches Interesse und dieses Ausschließen könnte ich mir nicht vorstelle.
Es wird jetzt schon gefilmt und Aufgenommen.
Die Frage aber was wird gefilmt, wie darf gefilmt werden.
Um hier Erlaubnisse zu Filmen zu bekommen muss man gewisse Risikoabwägungen machen. Hier ist gerade das herausgeben und weiterleiten von Daten ein extremes Thema. So z.b. die große Sorge von Hackern geknackt und Daten geklaut zu werden. Daher muss z.b. Verpixelt werden.
Ob diese Verpixelung aufgehoben werden darf und wie solche sich dann rechtlich auswirken ist ein weiteres Thema.
Die Polizei filmt ebenfalls mit. Darf diese Bilder aber erst ab gewissen Straftatbeständen nutzen. Liegt bei den Hopp Schmähungen wirklich eine justiziable Straftat vor? Ich wage das zu bezweifeln.

Wie könnte denn Konkret ein Verbotszenario aussehen?
Steht dann da Beleidigende Äusserungen sind verboten? Ab wann darf eine Sanktion ausgesprochen werden?
Auch das wird rechtlich spannend in der Betrachtung sein , besonders wenn nicht darauf geachtet wird das alle Schmähungen geahndet werden.
Wäre so als wenn du durch einen Laden gehst und alle klauen etwas. Das ganz offen und ohne Konsequenz nur du bist der einzige der festgeHalten wird weil du ein Snickers klaust.
Auch damit hätte im Klagefall der Geschäftsinhaber Probleme oder du als Verklagter gute Argumente.

Das Thema wird gerade extrem hochgekocht. Hier stehen die Gesetze der politischen Korrektheit gegen die der tatsächlichen Rechtsprechung.

Wie gesagt, bin kein Jurist. Achte gerade aber sehr auf solche Urteile.
Von daher bin ich der Überzeugung das dieses Thema nicht so einfach zu handeln ist.
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4088
02.03.2020 - 12:54 Uhr
Zitat von Altbierfan1900
Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Weiß ich nicht, die Spiele sind ja Privatversanstaltungen und solang man die "Zustimmung bei Erwerb Klausel" und dementsprechende Beschilderung mit Verweis auf Videoüberwachung sehe ich das relativ wasserdicht an.


Es werden ja auch schon öffentliche Plätze Video überwacht. Bahnhöfe, Flughäfen Marktplätze, Stadtzenten usw. . Da werden Hinweisschilder hingestellt und gut ist. Man darf ja auch, nach anbringen von Hinweistafeln, sein Grundstück überwachen. Das Videobild darf nur nicht den öffentlichen Raum vor dem Grundstück erfassen. Allerdings Gesetze ändern sich schon mal, daher ohne Gewähr...


Aber auch hier mit der großen Frage was wird mit den Daten gemacht. Wie ausgewertet , vor allem wer darf zu welchenZwecken. Die Polizei darf eher als Privatpersonen usw.
Vor allem wie vorher schon geschrieben, ab wann dürfen diese Daten verwertet werden.
Ist ein Anti Hopp Plakat so justiziabel das diese Videos ausgewertet werden dürften?
Wir dürften nicht einmal die Daten der Mauterfassung nutzen um ein Massenmörder zu verfolgen.
Bitte nicht falsch verstehen ich bin absolut gegen solche Plakate wie gegen Hopp, genau wie gegen alle anderen Hassbekundungen.

Bin aber auch immer vorsichtiger was das einschränken von Meinungsfreiheit und vor allem was das Thema Kontrolle und Sanktionen angeht.
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4089
02.03.2020 - 13:00 Uhr
Zitat von Katharer
Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670


Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Was man hier abwägen muss, ist einmal das Recht am eigenen Bild (ggf. allgemeine Handlungsfreiheit) gegenüber dem präventiven Druck und der ermöglichten lückenlosen Strafverfolgung. Und da überwiegt letzteres, gerade weil man bei einer öffentlichen Veranstaltung davon ausgehen muss, dass man auf Bild- und Videoträgern zu sehen sein könnte. (Stichwort: Kameraaufnahmen bei der TV-Übertragung)

Man könnte das Stadion oder Teile des Stadions auch zum „gefährlichen Ort“ deklarieren, also im rechtlichen Sinne ein Ort von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben.

Damit könnte man das Installieren mehrerer Kameras begründen. (Vgl. Kameras an (U-)Bahnhöfen).

Wenn die Kameraüberwachung transparent erfolgt und der Zuschauer sich dessen bewusst ist, dann dürfte auch kein Datenschutzbeauftragter der Welt etwas dagegen sagen können.

Öffentliches Interesse besteht auch, weshalb die Gerichte auch positiv gestimmt sein sollten.


P.S.: in deutschen Stadien gibt es bereits Kameraüberwachung. Weiß aber nicht, ob es überall so ist. Bei der derzeitigen Entwicklung wird es aber sicher nächste Saison flächendeckend eingeführt werden.

•     •     •

Am Yisrael Chai
WIR - die Fans in der Kurve [12] |#4090
02.03.2020 - 13:11 Uhr
Gemäß Art. 6 Abs. 1 e), f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BDSG, hat der verantwortliche Betreiber zunächst einen privilegierten Zweck mit der Videoüberwachung zu verfolgen. Ein solcher liegt bei der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen für weiter konkret festgelegte Zwecke vor.Das Merkmal des Hausrechts umfasst insbesondere den Schutz des eigenen Objektes.
Zitat von Urpiano
Zitat von Katharer

Zitat von SharkBMG

Zitat von Katharer

Zitat von LBru1900

Zitat von Gribsy

Lese hier etwas von Gesichterkennungssoftware um die Übeltäter zu entlarven. Wurde ja in Italien gegen unsere Fans eingesetzt. Die Übeltäter wurden auf dem Video beim zündeln getagt. Die Kamera verfolgte dann den "Fan" bis er sich entmummte und konnte somit identifiziert werden.

In Deutschland ist der Einsatz einer solchen Software aus Datenschutzgründen nicht gestattet.

Zu Eberl und seiner Aussage ominöse Traditionsvereine. Wer brüstet sich denn immer mit dem Begriff Traditionsverein? Und was ist ein Traditionsverein?

Hier dazu eine Diskussion die schon ziemlich alt ist......

https://www.transfermarkt.de/was-macht-einen-verein-zum-traditionsverein-/thread/forum/6/thread_id/690670




Der Gästeblock in Hoffenheim ist doch extra komplett Videoüberwacht oder ? Kann man natürlich für alle Stadien einführen 2-3 hochaulösende Kameras die die jeweilige Tribüne ab 1 1/2 Stunden vor dem Spiel bis nach dem Spiel aufnimmt. Wenn nichts passiert werden die Aufnahmen sofort nach dem Spiel gelöscht, kommt es zu einem Zwischenfall kann das Material ausgewertet und evtl. als Beweismittel genutzt werden. Die Polizei filmt bei Zwischenfällen ohnehin mit, nur sind die "Täter" zu diesem Zeitpunkt bereits vermummt. Warum also nicht direkt den Überblick schaffen?


Ich denke das wird aus Datenschutztechnischen Gründen nicht erlaubt sein.
So sehr ich den Gedanken gut finde.

Da wurden andere wichtige und sinnvolle Sachen schon nicht erlaubt


Ist sowas nicht einfach über das Hausrecht bzw. den Ticketerwerb regelbar?
Quasi "...mit Erwerb des Tickets stimmt man dem zu.."


Ich bin kein Anwalt, beobachte aber die Rechtsprechung in vielen Teilen unserer Gesellschaftlichen Themen.
Ich würde stark bezweifeln das dieses erlaubt wäre. Grundrechte vs Hausrecht wird aber immer ein Thema sein.
Denke wenn es möglich wäre, würde es schon gemacht werden


Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Was man hier abwägen muss, ist einmal das Recht am eigenen Bild (ggf. allgemeine Handlungsfreiheit) gegenüber dem präventiven Druck und der ermöglichten lückenlosen Strafverfolgung. Und da überwiegt letzteres, gerade weil man bei einer öffentlichen Veranstaltung davon ausgehen muss, dass man auf Bild- und Videoträgern zu sehen sein könnte. (Stichwort: Kameraaufnahmen bei der TV-Übertragung)

Man könnte das Stadion oder Teile des Stadions auch zum „gefährlichen Ort“ deklarieren, also im rechtlichen Sinne ein Ort von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben.

Damit könnte man das Installieren mehrerer Kameras begründen. (Vgl. Kameras an (U-)Bahnhöfen).

Wenn die Kameraüberwachung transparent erfolgt und der Zuschauer sich dessen bewusst ist, dann dürfte auch kein Datenschutzbeauftragter der Welt etwas dagegen sagen können.

Öffentliches Interesse besteht auch, weshalb die Gerichte auch positiv gestimmt sein sollten.


P.S.: in deutschen Stadien gibt es bereits Kameraüberwachung. Weiß aber nicht, ob es überall so ist. Bei der derzeitigen Entwicklung wird es aber sicher nächste Saison flächendeckend eingeführt werden.


Gemäß Art. 6 Abs. 1 e), f) DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BDSG, hat der verantwortliche Betreiber zunächst einen privilegierten Zweck mit der Videoüberwachung zu verfolgen. Ein solcher liegt bei der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen für weiter konkret festgelegte Zwecke vor.
Mit dem Merkmal der Aufgabenerfüllung durch öffentliche Stellen sind Sicherheitsbehörden gerade nicht gemeint, da es für Polizei und Geheimdienste eigene, spezielle Rechtsgrundlagen gibt.
Das Merkmal des Hausrechts umfasst insbesondere den Schutz des eigenen Objektes, sei es das Behörden- oder das Fabrikgelände.
Das Merkmal der berechtigten Interessen spielt dagegen bei der Videoüberwachung durch Bürger oder Unternehmen eine überragende Rolle. Dabei müssen nicht nur legitime eigene Interessen vorhanden sein, sondern das schutzwürdige Interesse der Beobachteten darf zudem nicht überwiegen.
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