Was macht eigentlich...?
13.02.2005 - 23:16 Uhr
30.05.2022 - 22:51 Uhr
Zitat von handycap
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Zitat von Jernals
Quelle: www.neuepresse.de
Jan Zimmermann ist als Trainer auf dem Markt. Der SV Meppen soll bei ihm angefragt haben. Der Drittligist suche einen „Menschenfänger“, sagte Meppen-Vorstand Heiner Beckmann. Zimmermann soll eine Anfrage freundlich abgelehnt haben. Noch ist er als Trainer bei Hannover 96 angestellt. Freigestellt zwar, aber nicht frei in seiner Berufswahl. Der Vertrag läuft bis 2023.
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Was genau ändert es denn, dass er den Vertrag so unterschrieben hat? Macht einen ungültigen Vertragsinhalt deswegen ja nicht gültig, falls es so sein sollte. Und ob das so ist, werden wir wohl früher oder später erfahren, da hab ich persönlich gar keine Ahnung.
31.05.2022 - 09:53 Uhr
Zitat von Footballive22
Was genau ändert es denn, dass er den Vertrag so unterschrieben hat? Macht einen ungültigen Vertragsinhalt deswegen ja nicht gültig, falls es so sein sollte. Und ob das so ist, werden wir wohl früher oder später erfahren, da hab ich persönlich gar keine Ahnung.
Zitat von handycap
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Zitat von Jernals
Quelle: www.neuepresse.de
Jan Zimmermann ist als Trainer auf dem Markt. Der SV Meppen soll bei ihm angefragt haben. Der Drittligist suche einen „Menschenfänger“, sagte Meppen-Vorstand Heiner Beckmann. Zimmermann soll eine Anfrage freundlich abgelehnt haben. Noch ist er als Trainer bei Hannover 96 angestellt. Freigestellt zwar, aber nicht frei in seiner Berufswahl. Der Vertrag läuft bis 2023.
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Was genau ändert es denn, dass er den Vertrag so unterschrieben hat? Macht einen ungültigen Vertragsinhalt deswegen ja nicht gültig, falls es so sein sollte. Und ob das so ist, werden wir wohl früher oder später erfahren, da hab ich persönlich gar keine Ahnung.
Abgesehen davon dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat, was wäre denn ein "ungültiger" Vertragsinhalt?
Es geht darum, dass Herrn Zimmermann dieser Vertragspassus bekannt war, als er diesen bei Unterschrift billigend in Kauf genommen hat, um in der für ihn bis dato höchsten Position eine Anstellung zu bekommen, welche er ohne diesen Passus nie bekommen hätte. Dann im Nachhinein gegen diesen zu klagen finde ich für mein Rechtsempfinden nach einfach falsch.
Aber noch einmal, welcher Vertragsinhalt wäre denn "ungültig" ich dachte immer ein Vertrag ist geschlossen und gültig, wenn übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und er nicht gegen das örtliche Recht verstößt. Sprich keinerlei Formmängel, kein sittenwidriger Inhalt und wie gesagt die beidseitige Willenserklärung.
31.05.2022 - 10:06 Uhr
Zitat von handycap
Abgesehen davon dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat, was wäre denn ein "ungültiger" Vertragsinhalt?
Es geht darum, dass Herrn Zimmermann dieser Vertragspassus bekannt war, als er diesen bei Unterschrift billigend in Kauf genommen hat, um in der für ihn bis dato höchsten Position eine Anstellung zu bekommen, welche er ohne diesen Passus nie bekommen hätte. Dann im Nachhinein gegen diesen zu klagen finde ich für mein Rechtsempfinden nach einfach falsch.
Aber noch einmal, welcher Vertragsinhalt wäre denn "ungültig" ich dachte immer ein Vertrag ist geschlossen und gültig, wenn übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und er nicht gegen das örtliche Recht verstößt. Sprich keinerlei Formmängel, kein sittenwidriger Inhalt und wie gesagt die beidseitige Willenserklärung.
Zitat von Footballive22
Was genau ändert es denn, dass er den Vertrag so unterschrieben hat? Macht einen ungültigen Vertragsinhalt deswegen ja nicht gültig, falls es so sein sollte. Und ob das so ist, werden wir wohl früher oder später erfahren, da hab ich persönlich gar keine Ahnung.
Zitat von handycap
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Zitat von Jernals
Quelle: www.neuepresse.de
Jan Zimmermann ist als Trainer auf dem Markt. Der SV Meppen soll bei ihm angefragt haben. Der Drittligist suche einen „Menschenfänger“, sagte Meppen-Vorstand Heiner Beckmann. Zimmermann soll eine Anfrage freundlich abgelehnt haben. Noch ist er als Trainer bei Hannover 96 angestellt. Freigestellt zwar, aber nicht frei in seiner Berufswahl. Der Vertrag läuft bis 2023.
Also möchte Zimmermann klagen, nun gut höchstwahrscheinlich werden ihm hier noch der eine oder andere recht geben. Dabei hat er den Vertrag so unterschrieben, es wurde nichts nachträglich hinzugefügt, aber lassen wir das.
Was genau ändert es denn, dass er den Vertrag so unterschrieben hat? Macht einen ungültigen Vertragsinhalt deswegen ja nicht gültig, falls es so sein sollte. Und ob das so ist, werden wir wohl früher oder später erfahren, da hab ich persönlich gar keine Ahnung.
Abgesehen davon dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat, was wäre denn ein "ungültiger" Vertragsinhalt?
Es geht darum, dass Herrn Zimmermann dieser Vertragspassus bekannt war, als er diesen bei Unterschrift billigend in Kauf genommen hat, um in der für ihn bis dato höchsten Position eine Anstellung zu bekommen, welche er ohne diesen Passus nie bekommen hätte. Dann im Nachhinein gegen diesen zu klagen finde ich für mein Rechtsempfinden nach einfach falsch.
Aber noch einmal, welcher Vertragsinhalt wäre denn "ungültig" ich dachte immer ein Vertrag ist geschlossen und gültig, wenn übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen und er nicht gegen das örtliche Recht verstößt. Sprich keinerlei Formmängel, kein sittenwidriger Inhalt und wie gesagt die beidseitige Willenserklärung.
Ich bin kein Rechtsexperte, daher kann die Bezeichnung "gültig" hier vollkommen daneben sein und entspricht nur meinem persönlichen Ausdruck. Aber Zimmermann bzw. sein Anwalt scheinen diese Klausel ja nicht für gültig/rechtskräftig/whatever anzuerkennen, im Gegensatz zu 96.
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
31.05.2022 - 10:21 Uhr
Zitat von Footballive22
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Nein das bleibt für mich nicht abzuwarten da es mir her rein weg um das gefühlte recht und richtig geht und nicht um das was ggf. ein Gericht entscheidet.
Mit meiner Aussage habe ich nicht den Vertrag bemängelt, sondern den Charakter von Zimmermann, denn nur weil etwas ggf. mein Recht ist muss ich nicht darauf bestehen, so entstehen Kriege.
Aber wie gesagt, der eine oder andere mag es für richtig halten, dass Herr Zimmermann klagt.
rechts vor links ich habe Vorfahrt, das ist mein Recht und dennoch bestehe ich nicht immer darauf...
31.05.2022 - 10:33 Uhr
Zitat von Footballive22
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Es ist sein gutes Recht, ja. Ob es förderlich für seine Karriere ist, würde ich auch mal bezweifeln. Etwas fadenscheinig finde ich, dass Zimmermann ja nun offenbar klagt, weil er durch seine Freistellung keine Möglichkeit hatte, besagten Tabellenplatz, welcher relevant für den Vertrag ist, zu erreichen. Das finde ich deshalb fadenscheinig, weil doch auch Zimmermann wissen wird, dass er den Platz 9 niemals erreicht hätte. Dafür hätte er in 19 Spielen 32 Punkte holen müssen. Geholt hat er vorher in 15 Spielen 14 Punkte. Die rechtliche Lage ist ja das eine, aber "moralisch" finde ich die Kündigung auf Basis der Klausel legitim, weil man sich vorher ja damit auf eine Zielvorgabe geeinigt hat, die Zimmermann nicht erreicht hätte.
31.05.2022 - 10:40 Uhr
Zitat von SergioPinto96
Es ist sein gutes Recht, ja. Ob es förderlich für seine Karriere ist, würde ich auch mal bezweifeln. Etwas fadenscheinig finde ich, dass Zimmermann ja nun offenbar klagt, weil er durch seine Freistellung keine Möglichkeit hatte, besagten Tabellenplatz, welcher relevant für den Vertrag ist, zu erreichen. Das finde ich deshalb fadenscheinig, weil doch auch Zimmermann wissen wird, dass er den Platz 9 niemals erreicht hätte. Dafür hätte er in 19 Spielen 32 Punkte holen müssen. Geholt hat er vorher in 15 Spielen 14 Punkte. Die rechtliche Lage ist ja das eine, aber "moralisch" finde ich die Kündigung auf Basis der Klausel legitim, weil man sich vorher ja damit auf eine Zielvorgabe geeinigt hat, die Zimmermann nicht erreicht hätte.
Zitat von Footballive22
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Und sollte die Klausel das nicht sein, ist das ja unabhängig davon, ob Zimmermann das Ganze unterschrieben hat oder nicht und ist es sein gutes Recht, dagegen zu klagen. Ob er sich damit nicht selbst den Weg zu einer anderen Anstellung versperrt oder ob er tatsächlich im Recht liegt, das bleibt abzuwarten.
Es ist sein gutes Recht, ja. Ob es förderlich für seine Karriere ist, würde ich auch mal bezweifeln. Etwas fadenscheinig finde ich, dass Zimmermann ja nun offenbar klagt, weil er durch seine Freistellung keine Möglichkeit hatte, besagten Tabellenplatz, welcher relevant für den Vertrag ist, zu erreichen. Das finde ich deshalb fadenscheinig, weil doch auch Zimmermann wissen wird, dass er den Platz 9 niemals erreicht hätte. Dafür hätte er in 19 Spielen 32 Punkte holen müssen. Geholt hat er vorher in 15 Spielen 14 Punkte. Die rechtliche Lage ist ja das eine, aber "moralisch" finde ich die Kündigung auf Basis der Klausel legitim, weil man sich vorher ja damit auf eine Zielvorgabe geeinigt hat, die Zimmermann nicht erreicht hätte.
Ich sehe das relativ nüchtern - ich finde es persönlich absolut legitim von 96, so eine Klausel in den Vertrag zu schreiben und diese dann auch zu ziehen, ich finde es aber genauso legitim von Zimmermann, dagegen anzugehen, wenn er eine rechtliche Chance auf Erfolg sieht.
Man sollte finde ich auch nicht vergessen, dass es Zimmermann's erste Anstellung als Trainer in einer Profiliga war und es mich wundern würde, wenn er so bald wieder einen ähnlich guten Vertrag bekommt. Insofern würde ich ihm die Klage nicht übel nehmen, genauso wenig wie ich moralisches Fehlverhalten von Seiten von 96 sehe.
31.05.2022 - 10:48 Uhr
Zitat von Footballive22
Ich sehe das relativ nüchtern - ich finde es persönlich absolut legitim von 96, so eine Klausel in den Vertrag zu schreiben und diese dann auch zu ziehen, ich finde es aber genauso legitim von Zimmermann, dagegen anzugehen, wenn er eine rechtliche Chance auf Erfolg sieht.
Man sollte finde ich auch nicht vergessen, dass es Zimmermann's erste Anstellung als Trainer in einer Profiliga war und es mich wundern würde, wenn er so bald wieder einen ähnlich guten Vertrag bekommt. Insofern würde ich ihm die Klage nicht übel nehmen, genauso wenig wie ich moralisches Fehlverhalten von Seiten von 96 sehe.
Ich sehe das relativ nüchtern - ich finde es persönlich absolut legitim von 96, so eine Klausel in den Vertrag zu schreiben und diese dann auch zu ziehen, ich finde es aber genauso legitim von Zimmermann, dagegen anzugehen, wenn er eine rechtliche Chance auf Erfolg sieht.
Man sollte finde ich auch nicht vergessen, dass es Zimmermann's erste Anstellung als Trainer in einer Profiliga war und es mich wundern würde, wenn er so bald wieder einen ähnlich guten Vertrag bekommt. Insofern würde ich ihm die Klage nicht übel nehmen, genauso wenig wie ich moralisches Fehlverhalten von Seiten von 96 sehe.
Sehe ich ähnlich.
Sollte Zimmermann allerdings vor Gericht recht bekommen und der Vertrag nicht durch die Klausel aufgelöst worden sein, dann muss man sich schon fragen, ob 96 nach all den Gerichtsverfahren der letzten Jahre nicht wenigstens in der Lage sein sollte, rechtlich saubere Verträge abzuschließen.
Bei einer solchen Klausel muss dann einfach verankert werden, dass sie auch im Falle einer Freistellung gilt. Und falls das nicht möglich ist, darf man sie eben nicht ziehen. In jedem Fall hätte es vorher wahrscheinlich deutlicher geklärt werden können.
Mittlerweile trifft man sich in Hannover derart regelmäßig mit Ex-Angestellten vor Gericht, dass man schon den gemeinsamen Nenner (96) hinterfragen muss.
31.05.2022 - 10:51 Uhr
Zitat von NNWest
Hallo,
ich weiß nicht, ob wir immer wieder über Dinge ernsthaft diskutieren müssen, die keinem hier vollumfänglich bekannt sind bzw bekannt sein dürfen.
Wie sieht denn die Vertragsklausel wörtlich aus? Und was ist mit dem Kontext. Bitte melden, wer den Vertrag vor sich hat.
Hallo,
ich weiß nicht, ob wir immer wieder über Dinge ernsthaft diskutieren müssen, die keinem hier vollumfänglich bekannt sind bzw bekannt sein dürfen.
Wie sieht denn die Vertragsklausel wörtlich aus? Und was ist mit dem Kontext. Bitte melden, wer den Vertrag vor sich hat.
In einem Fanforum über einen Fußballverein geht es ausschließlich Dinge, die den Usern nicht "vollumfänglich bekannt" sind. Von Transfers (Bist du der Scout?) über tatsächliche Neuzugänge (Kennst du den Vertrag?) oder Aufstellung (Hast du einen Trainerschein?) bis hin zu Spielbesprechungen (Warst du im Stadion? Hast du das Spiel in mehreren Kameraeinstellungen und mehrfach gesehen?).
Damit kann man schlichtweg jede Diskussion abblocken. Man könnte sich aber auch einfach nicht daran beteiligen.
31.05.2022 - 10:53 Uhr
Zitat von NNWest
Hallo,
ich weiß nicht, ob wir immer wieder über Dinge ernsthaft diskutieren müssen, die keinem hier vollumfänglich bekannt sind bzw bekannt sein dürfen.
Wie sieht denn die Vertragsklausel wörtlich aus? Und was ist mit dem Kontext. Bitte melden, wer den Vertrag vor sich hat.
Hallo,
ich weiß nicht, ob wir immer wieder über Dinge ernsthaft diskutieren müssen, die keinem hier vollumfänglich bekannt sind bzw bekannt sein dürfen.
Wie sieht denn die Vertragsklausel wörtlich aus? Und was ist mit dem Kontext. Bitte melden, wer den Vertrag vor sich hat.
Nein wir müssen nicht, aber wir können es und es macht Sinn!
Wir befinden uns in einem Forum und wenn es danach geht, was wir vollumfänglich wissen, oder besser zu wissen glauben, dann können wir uns gerne über die Uhrzeiten unseres täglichen Stuhlgangs unterhalten, aber nicht über Fußball und im Speziellen über Hannover 96.
Aber es steht dir frei dich an dieser Diskussion nicht zu beteiligen, also alles gut.
Oh, unser Wölkchen war schneller.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von handycap am 31.05.2022 um 10:56 Uhr bearbeitet
01.06.2022 - 09:14 Uhr
Zitat von OnlyH96
Die Frage wird ja sein, ob Zimmermann vom Zeitpunkt seiner Freistellung noch die reale Möglichkeit gehabt hätte. Von der Puntkeverteilung sicher, ABER legt man seinen Punkteschnitt zugrunde, wird schnell deutlich das es nicht der Fall wäre. Nach knapp einer ganzen Halbserie auf Platz 15 oder 16 freigestellt zu werden und dann noch verkaufen zu wollen man könne den Tabellenplatz erreichen ist schon sehr schwer zu glauben. Insbesondere weil Dabroswki eine gute Serie hatte und es ebenfalls nicht geschafft hat.
Die Frage wird ja sein, ob Zimmermann vom Zeitpunkt seiner Freistellung noch die reale Möglichkeit gehabt hätte. Von der Puntkeverteilung sicher, ABER legt man seinen Punkteschnitt zugrunde, wird schnell deutlich das es nicht der Fall wäre. Nach knapp einer ganzen Halbserie auf Platz 15 oder 16 freigestellt zu werden und dann noch verkaufen zu wollen man könne den Tabellenplatz erreichen ist schon sehr schwer zu glauben. Insbesondere weil Dabroswki eine gute Serie hatte und es ebenfalls nicht geschafft hat.
Man darf annehmen, daß der Anwalt von Zimmermann genau so argumentieren wird:
zum Zeitpunkt der Freistellung bestand noch die rechnerische Möglichkeit, daß Zimmermann als Trainer von H96 einen einstelligen Tabellenplatz erreicht und damit der Vertrag eben 24 Monate bis zum Sommer 2023 gültig ist.
H96 hat durch die Freistellung einseitig diese Möglichkeit verhindert und damit das Recht auf die optionale vorzeitige Vertragsauflösung verwirkt.
Wäre Zimmermann zu einem Zeitpunkt entlassen worden, bei dem das rechnerisch nicht mehr möglich gewesen wäre, wäre die Sachlage anders und das Ziehen der Kündigungsoption rechtens.
Zitat von OnlyH96
Nach knapp einer ganzen Halbserie auf Platz 15 oder 16 freigestellt zu werden und dann noch verkaufen zu wollen man könne den Tabellenplatz erreichen ist schon sehr schwer zu glauben. Insbesondere weil Dabroswki eine gute Serie hatte und es ebenfalls nicht geschafft hat.
Nach knapp einer ganzen Halbserie auf Platz 15 oder 16 freigestellt zu werden und dann noch verkaufen zu wollen man könne den Tabellenplatz erreichen ist schon sehr schwer zu glauben. Insbesondere weil Dabroswki eine gute Serie hatte und es ebenfalls nicht geschafft hat.
Genau das wird vor Gericht wiederum keine Rolle spielen, weil es nicht Sache des Arbeitsgerichts ist, Wahrscheinlichkeiten oder Trainerfähigkeiten im Bundesligageschehen zu bewerten.
Davon abgesehen muss man auch sagen:
der 9. der Tabelle (Kiel) hat 3 Punkte mehr und ein leicht besseres Torverhältnis.
Da kann man schlecht argumentieren, daß es unwahrscheinlich ist, daß Zimmermann das noch gelungen wäre (rein rechnerisch; ebenso wie das Gericht bewerte ich nicht das "Können" von Zimmermann im Vergleich zu Dabrowski).
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