Regelkunde und Sprechstunde
27.01.2013 - 22:31 Uhr
09.02.2015 - 09:41 Uhr
Zitat von CoPrins
Mal eine "technische" Frage an den Paten oder wer auch immer sonst es mir beantworten mag:
Wie kann man in der aktuellen Version eigentich eine Seite zu seinen persönlichen Favoriten hinzufügen?
Meine Favoriten habe ich alle noch in der alten Version angelegt ...
Mal eine "technische" Frage an den Paten oder wer auch immer sonst es mir beantworten mag:
Wie kann man in der aktuellen Version eigentich eine Seite zu seinen persönlichen Favoriten hinzufügen?
Meine Favoriten habe ich alle noch in der alten Version angelegt ...
Auf das Sternchen links neben den PN-Benachrichtigungen klicken auf einer Seite, die du speichern willst und dann auf "Favoriten hinzufügen" klicken. Über das Zahnrad kommst du auch in das entsprechende Favoriten-Menü, in welchem du das ganze dann etwas ausführlicher einstellen kannst.
09.02.2015 - 10:10 Uhr
Wow! Ich navgiere regelmäßig über meine Favoriten. Aber der "hinzufügen" Button ist mir noch nie aufgefallen!
Klarer Fall von total bescheuert!
Trotzdem Danke!
Und wie war das jetzt mit dem Urheberrecht?
Klarer Fall von total bescheuert!
Trotzdem Danke!
Und wie war das jetzt mit dem Urheberrecht?
09.02.2015 - 10:25 Uhr
Zitat von CoPrins
Wow! Ich navgiere regelmäßig über meine Favoriten. Aber der "hinzufügen" Button ist mir noch nie aufgefallen!
Klarer Fall von total bescheuert!
Trotzdem Danke!
Und wie war das jetzt mit dem Urheberrecht?
Wow! Ich navgiere regelmäßig über meine Favoriten. Aber der "hinzufügen" Button ist mir noch nie aufgefallen!
Klarer Fall von total bescheuert!
Trotzdem Danke!
Und wie war das jetzt mit dem Urheberrecht?
Urheberrecht deiner Favoriten?
Was die eingestellten Artikel angeht:
Es ist verboten komplette Artikel und meines Wissens auch umfangreiche Passagen aus Portalen, die nur Bezahlkunden zugänglich sind, hier zu verlinken oder abzutippen. Das betrifft zum Beispiel den E-Paper auf kicker oder die Online-Ausgaben der Rheinpfalz. Sind die Artikel auf kicker.de oder im freien FCK-Bereich auf rheinpfalz.de für jeden zugänglich, so ist es natürlich absolut kein Problem, die Artikel zu verlinken.
09.02.2015 - 10:29 Uhr
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von CoPrins am 09.02.2015 um 10:31 Uhr bearbeitet
09.02.2015 - 10:36 Uhr
Zitat von CoPrins
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Technisch gesehen tm.de. Deshalb ist man als Pate dementsprechend angehalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, dass der Inhalt weg kommt. Natürlich hat KEIN User dann irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern lediglich mit Sanktionen wegen Nicht-Beachten der Regeln.
09.02.2015 - 11:43 Uhr
Zitat von kappel1719
Technisch gesehen tm.de. Deshalb ist man als Pate dementsprechend angehalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, dass der Inhalt weg kommt. Natürlich hat KEIN User dann irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern lediglich mit Sanktionen wegen Nicht-Beachten der Regeln.
Zitat von CoPrins
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Technisch gesehen tm.de. Deshalb ist man als Pate dementsprechend angehalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, dass der Inhalt weg kommt. Natürlich hat KEIN User dann irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern lediglich mit Sanktionen wegen Nicht-Beachten der Regeln.
Da möchte ich kurz einschreiten: es ist nicht allein tm.de, das für das Einstellen solcher Artikel haftet. Sondern es kann durchaus vorkommen, dass der User selbst dafür belangt wird. Das Befolgen der aufgestellten Zitierregeln ist also v.a. für den User selbst von Bedeutung.
09.02.2015 - 11:45 Uhr
Zitat von deuluxteufel
Da möchte ich kurz einschreiten: es ist nicht allein tm.de, das für das Einstellen solcher Artikel haftet. Sondern es kann durchaus vorkommen, dass der User selbst dafür belangt wird. Das Befolgen der aufgestellten Zitierregeln ist also v.a. für den User selbst von Bedeutung.
Zitat von kappel1719
Technisch gesehen tm.de. Deshalb ist man als Pate dementsprechend angehalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, dass der Inhalt weg kommt. Natürlich hat KEIN User dann irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern lediglich mit Sanktionen wegen Nicht-Beachten der Regeln.
Zitat von CoPrins
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Die Frage war doch eigentlich eindeutig:
WER genau begeht in dem von dir geschilderten Fall (veröffentlichen von eigentlich nur gegen Bezahlung zugänglichen Artikeln) die Urheberrechtsverletzung?
TM.de als Seitenbetreiber oder user xy persönlich?
Wer würde dafür "belangt" werden?
Technisch gesehen tm.de. Deshalb ist man als Pate dementsprechend angehalten, die notwendigen Schritte einzuleiten, dass der Inhalt weg kommt. Natürlich hat KEIN User dann irgendwelche zivilrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, sondern lediglich mit Sanktionen wegen Nicht-Beachten der Regeln.
Da möchte ich kurz einschreiten: es ist nicht allein tm.de, das für das Einstellen solcher Artikel haftet. Sondern es kann durchaus vorkommen, dass der User selbst dafür belangt wird. Das Befolgen der aufgestellten Zitierregeln ist also v.a. für den User selbst von Bedeutung.
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Aber, klar ist: Am besten einfach an die Regeln halten.
09.02.2015 - 14:23 Uhr
Zitat von kappel1719
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Nicht unbedingt. Es wurde auch schon nach einfachen Verstößen die Herausgabe von Nutzerdaten angefordert. Von daher befindet man sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn diese Regelung eingehalten wird.
09.02.2015 - 21:46 Uhr
Zitat von deuluxteufel
Nicht unbedingt. Es wurde auch schon nach einfachen Verstößen die Herausgabe von Nutzerdaten angefordert. Von daher befindet man sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn diese Regelung eingehalten wird.
Zitat von kappel1719
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Nicht unbedingt. Es wurde auch schon nach einfachen Verstößen die Herausgabe von Nutzerdaten angefordert. Von daher befindet man sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn diese Regelung eingehalten wird.
Und tm, so moralisch gefestigt wie man hier ist, hat dann gleich mal alles rausgegeben, was es hatte, ohne den Nutzer zu informieren? Richtig?
10.02.2015 - 09:14 Uhr
Zitat von dieGraetschenFrage
Und tm, so moralisch gefestigt wie man hier ist, hat dann gleich mal alles rausgegeben, was es hatte, ohne den Nutzer zu informieren? Richtig?
Zitat von deuluxteufel
Nicht unbedingt. Es wurde auch schon nach einfachen Verstößen die Herausgabe von Nutzerdaten angefordert. Von daher befindet man sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn diese Regelung eingehalten wird.
Zitat von kappel1719
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Oh ok, danke für den Hinweis. Das war mir so wahrlich nicht bekannt. Aber ich vermute mal, nur in extremen Einzelfällen wie bewusstes und mehrfaches Verstoßen dieser Regelungen oder?
Nicht unbedingt. Es wurde auch schon nach einfachen Verstößen die Herausgabe von Nutzerdaten angefordert. Von daher befindet man sich nur dann auf der sicheren Seite, wenn diese Regelung eingehalten wird.
Und tm, so moralisch gefestigt wie man hier ist, hat dann gleich mal alles rausgegeben, was es hatte, ohne den Nutzer zu informieren? Richtig?
Nein, TM.de gibt i.d.R. keine Informationen auf Anfrage von Verlagen oder Zeitungen heraus. Einzig bei polizeilichen bzw. behördlichen Anfragen muss die Herausgabe erfolgen. Das betrifft aber nicht nur das Zitieren von Zeitungsartikeln.
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