Ich glööf, dat müsse mer ma bekakeln – das neue Palaverzimmer

27.07.2017 - 11:11 Uhr
@Kleffer
Und noch ein kleiner Nachtrag:

Zitat von Kleffer
Werde übrigens für ein paar Wochen kaum noch zum schreiben kommen.
Die Meinungspolizei hier unter uns, kann sich also ein wenig entspannen


Das hast Du am 05.07. geschrieben und seitdem 22 posts in bewährter Form verfasst.
Das Angebot war eindeutig und wurde sicherlich von dem ein oder anderen user angenommen.
Hatten wir jetzt einen Vertrag, den Du gebrochen hast?
Haben wir jetzt Ansprüche???
Zitat von Kleffer
Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ich fürchte, du glaubst wirklich, dass Eberl oder Schippers hier mitschreiben. Das wäre zumindest eine Erklärung dafür, dass du Dich selbst hier so wichtig nimmst. Wahrscheinlich glaubst Du sogar, mit Deinen Vermutungen und Unterstellungen hier Einfluss nehmen zu können augen-zuhalten
Zitat von FB-Fohle79
Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ich fürchte, du glaubst wirklich, dass Eberl oder Schippers hier mitschreiben. Das wäre zumindest eine Erklärung dafür, dass du Dich selbst hier so wichtig nimmst. Wahrscheinlich glaubst Du sogar, mit Deinen Vermutungen und Unterstellungen hier Einfluss nehmen zu können augen-zuhalten


Der erste Teil ist ja nicht mal unwahrscheinlich. Diverse Spieler haben schon geschrieben das sie ab und an mal in den Foren schauen was man dort so schreibt.
Ich glaube auch das bei Borussia Leute danach schauen wie die Strömungen und Meinungen sind...ob jedoch ein Einzelner da Einfluss hat darf bezweifelt werden.
Zitat von franko1904
Zitat von FB-Fohle79

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ich fürchte, du glaubst wirklich, dass Eberl oder Schippers hier mitschreiben. Das wäre zumindest eine Erklärung dafür, dass du Dich selbst hier so wichtig nimmst. Wahrscheinlich glaubst Du sogar, mit Deinen Vermutungen und Unterstellungen hier Einfluss nehmen zu können augen-zuhalten


Der erste Teil ist ja nicht mal unwahrscheinlich. Diverse Spieler haben schon geschrieben das sie ab und an mal in den Foren schauen was man dort so schreibt.
Ich glaube auch das bei Borussia Leute danach schauen wie die Strömungen und Meinungen sind...ob jedoch ein Einzelner da Einfluss hat darf bezweifelt werden.


Wenn Effenberg damals übernommen hätte und er dann Basler und Matthäus eingestellt hätte, wäre das durchaus denkbar.
Zitat von Hexer
Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.
Zitat von Bernd_Strombose

Zitat von Hexer

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.


Das mit der Forumspolizei ist wirklich augenfällig.
Ich habe früher hier schon unter einem anderen Usernamen seeehr viel gepostet, und meine emotionale Art, die ich nicht ablegen kann, hatte da weit weniger gestört als heute. Wenn man heute hhier was postet, was den Polizisten hier nicht paßt, wird versucht, Dich alt aussehen zu lassen (was in meinem Fall gar nicht nötig isttongue).

Glaube auch, dass Borussia hier ihre Pappenheimer reingeschleust hat, die hier "für Ordnung" soregn sollen. Ganz so wie im Borussia-eigenen Forum, wo ganz klar gegengesteuert wird, wenn Du nicht mit dem Strom schwimmst.

Da lobe ich mir doch die TM-Borussen, wo es prinzipiell ja immer noch möglich ist, die Finger in die Wunden zu legen. Auch wenn das einigen hier die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Deswegen ist deine Frage, wer hier denn jetzt gerade der Troll ist, nur zu berechtigt!

•     •     •

Originalzitat von Günther Netzer:

"Da haben Spieler auf dem Spielfeld gestanden, gestandene Spieler."

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Internetzer am 10.07.2018 um 10:06 Uhr bearbeitet
Zitat von Bernd_Strombose
Zitat von Hexer

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.


Hast Du Dir denn auch vor Deiner Antwort alle Beiträge durchgelesen, die zu dieser letzten Antwort führten?
Falls ja, wieso schiebst Du die Provokationen auf Die „Forumspolizisten“?
Btw ist Dir eigentlich klar, dass der Ausdruck „Forumspolizist“ ansich schon eine Provokation ist???

Kleffer hat eine Behauptung aufgestellt, die wurde ihm inzwischen seit fast einem Jahr mehrfach widerlegt, ihm wurden hierfür auch Begründungen geliefert, auf die er natürlich selbstredend nie einging.
Er bleibt bei seiner Behauptung, beschreibt die Andersdenkenden als Kindergarten und Du findest, er wird provoziert?
Seltsame Auffassung...
Zitat von Internetzer
Zitat von Bernd_Strombose

Zitat von Hexer

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.


Das mit der Forumspolizei ist wirklich augenfällig.
Ich habe früher hier schon unter einem anderen Usernamen seeehr viel gepostet, und meine emotionale Art, die ich nicht ablegen kann, hatte da weit weniger gestört als heute. Wenn man heute hhier was postet, was den Polizisten hier nicht paßt, wird versucht, Dich alt aussehen zu lassen (was in meinem Fall gar nicht nötig isttongue).

Glaube auch, dass Borussia hier ihre Pappenheimer reingeschlest hat, die hier "für Ordnung" soregn sollen. Ganz so wie im Borussia-eigenen Forum, wo ganz klar gegengesteuert wird, wenn Du nicht mit dem Strom schwimmst.

Da lobe ich mir doch die TM-Borussen, wo es prinzipiell ja immer noch möglich ist, die Finger in die Wunden zu legen. Auch wenn das einigen hier die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Deswegen ist deine Frage, wer hier denn jetzt gerade der Troll ist, nur zu berechtigt!


Auch Dir sei gesagt, dass die Bezeichnung „Forumspolizei“ ansich schon eine Provokation ist.
Und die Behauptung „von Borussia eingeschleuste Pappenheimer“ ist dann noch eine weitere Steigerung.
Was mich betrifft, ich bin weder von Borusdia eingeschleust, noch möchte ich mich als Pappenheimer bezeichnen lassen. Ich erwarte hier zeitnah eine Rücknahme Deinerseits!
Zitat von Hexer
Zitat von Internetzer

Zitat von Bernd_Strombose

Zitat von Hexer

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.


Das mit der Forumspolizei ist wirklich augenfällig.
Ich habe früher hier schon unter einem anderen Usernamen seeehr viel gepostet, und meine emotionale Art, die ich nicht ablegen kann, hatte da weit weniger gestört als heute. Wenn man heute hhier was postet, was den Polizisten hier nicht paßt, wird versucht, Dich alt aussehen zu lassen (was in meinem Fall gar nicht nötig isttongue).

Glaube auch, dass Borussia hier ihre Pappenheimer reingeschlest hat, die hier "für Ordnung" soregn sollen. Ganz so wie im Borussia-eigenen Forum, wo ganz klar gegengesteuert wird, wenn Du nicht mit dem Strom schwimmst.

Da lobe ich mir doch die TM-Borussen, wo es prinzipiell ja immer noch möglich ist, die Finger in die Wunden zu legen. Auch wenn das einigen hier die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Deswegen ist deine Frage, wer hier denn jetzt gerade der Troll ist, nur zu berechtigt!


Auch Dir sei gesagt, dass die Bezeichnung „Forumspolizei“ ansich schon eine Provokation ist.
Und die Behauptung „von Borussia eingeschleuste Pappenheimer“ ist dann noch eine weitere Steigerung.
Was mich betrifft, ich bin weder von Borusdia eingeschleust, noch möchte ich mich als Pappenheimer bezeichnen lassen. Ich erwarte hier zeitnah eine Rücknahme Deinerseits!


Lieber Hexer,
ich habe nicht behauptet, dass Du ein Forumspolizist bist oder ein "eingeschleuster Pappenheimer", und von daher brauche ich auch nix zurücknehmen. Dass man das hätte annehmen können, war nicht gewünscht, und tut mir leid. Wenn Du dich aber angesprochen gefühlt hast, dann sollte Dir das möglicherweise zu denken geben.

Und was Deine Privatfehde mit Kleffer betrifft, gibts ja auch noch die Option das über PN zu klären.

•     •     •

Originalzitat von Günther Netzer:

"Da haben Spieler auf dem Spielfeld gestanden, gestandene Spieler."
Zitat von Internetzer
Zitat von Hexer

Zitat von Internetzer

Zitat von Bernd_Strombose

Zitat von Hexer

Zitat von Kleffer

Zitat von Faller

Zitat von Kleffer

Manchmal denke ich mir, ich bin hier im Kindergarten rolleyes

Wenn man mit dem Chef eine mündliche Vereinbarung trifft, ist das grundsätzlich so viel wert, wie eine schriftliche Abmachung. Eine vertragliche Klausel/Zusage kann somit schriftlich wie mündlich erfolgen. Sogar ein ein komplett mündlicher Arbeitsvertrag ist zulässig und wirksam, im Streitfall natürlich ohne Zeugen im Nachweis schwierig.

Unabhängig davon kennt keiner von Euch das Arbeitspapier Ginters. Aber wir kennen die Aussage Ginters, dass es eine Zusage seitens Borussia, durch vermutlich mindestens einen Geschäftsführer vertreten, gibt.

Quelle: Arbeitsrecht Grundkurs für Anfänger


Wobei der Arbeitgeber nach einer gewissen Frist die grundlegenden Vertragsbestandteile schriftlich niederlegen muss.


Als Arbeitnehmer hat man meines Wissens laut Nachweisgesetz einen Anspruch darauf. Aber wenn du auf deinen Anspruch verzichtest und sich beide Seiten an die mündliche Vereinbarung halten, wird dadurch der Arbeitsvertrag samt mündlicher Nebenabreden ganz sicher nicht unwirksan.

Sitzt zB. Spieler x mit Berater y an einem Tisch mit Geschäftsführer z und z macht x+y eine mündliche Zusage, worauf x+y mit Einverstanden antworten, dann möchte ich erleben, wie z wieder aus der Nummer rauskommen will.

Ausnahme ist natürlich, wenn im Arbeitspapier mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden. Und solche Klauseln haben ihren Grund ---> siehe oben zwinker

Unabhängig davon weiß ganz sicher keiner hier, ob Ginter solch eine mögliche Zusage auch schriftlich vorliegen hat es sei denn, Eberl oder Schippers schreiben hier munter mit, was noch nicht mal zu 100% auszuschließen ist.

Zitat von Faller

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach mal sagen kann: "sorry, da hab ich Blödsinn verzapft".


Warum?


Ganz einfach, weil Du Blödsinn verzapft hast zwinker


Mal wieder ein schönes Beispiel. Kleffer antwortet themenbezogen und von den Forumspolizisten kommen nur platte Provokationen. Man sollte sich hier mal fragen, wer eigentklich der wirkliche Troll ist. Wenn euch die Beiträge von Kleffer nerven oder ihr mit ihm nicht diksutieren wollt, dann ignoriert ihn doch einfach. Meine Güte.


Das mit der Forumspolizei ist wirklich augenfällig.
Ich habe früher hier schon unter einem anderen Usernamen seeehr viel gepostet, und meine emotionale Art, die ich nicht ablegen kann, hatte da weit weniger gestört als heute. Wenn man heute hhier was postet, was den Polizisten hier nicht paßt, wird versucht, Dich alt aussehen zu lassen (was in meinem Fall gar nicht nötig isttongue).

Glaube auch, dass Borussia hier ihre Pappenheimer reingeschlest hat, die hier "für Ordnung" soregn sollen. Ganz so wie im Borussia-eigenen Forum, wo ganz klar gegengesteuert wird, wenn Du nicht mit dem Strom schwimmst.

Da lobe ich mir doch die TM-Borussen, wo es prinzipiell ja immer noch möglich ist, die Finger in die Wunden zu legen. Auch wenn das einigen hier die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Deswegen ist deine Frage, wer hier denn jetzt gerade der Troll ist, nur zu berechtigt!


Auch Dir sei gesagt, dass die Bezeichnung „Forumspolizei“ ansich schon eine Provokation ist.
Und die Behauptung „von Borussia eingeschleuste Pappenheimer“ ist dann noch eine weitere Steigerung.
Was mich betrifft, ich bin weder von Borusdia eingeschleust, noch möchte ich mich als Pappenheimer bezeichnen lassen. Ich erwarte hier zeitnah eine Rücknahme Deinerseits!


Lieber Hexer,
ich habe nicht behauptet, dass Du ein Forumspolizist bist oder ein "eingeschleuster Pappenheimer", und von daher brauche ich auch nix zurücknehmen. Dass man das hätte annehmen können, war nicht gewünscht, und tut mir leid. Wenn Du dich aber angesprochen gefühlt hast, dann sollte Dir das möglicherweise zu denken geben...


Lieber Internetzer,
um die Bezeichnungen „Forumspolizist“ und „eingeschleuster Pappenheimer“ aufgrund des threadverlaufs nicht mit mir in Verbindung zu bringen, benötigt man schon eine ganze Menge Phantasie.
Ich fürchte, dass ich nicht über soviel Phantasie verfüge...
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