FC.Vereinsführung
07.03.2019 - 20:37 Uhr
11.07.2019 - 10:25 Uhr
Zitat von DonMarvel
Der Präsident hat sich ins operative Geschäft idR sowieso nicht einzumischen, sondern soll den Verein in der Außendarstellung repräsentieren.
Der Präsident oder Vorstand macht gar nichts. Wenn der Sportchef einen interessanten Spieler auf der Agenda hat, wird in Absprache mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Verwaltungsrat, als letzte und höchste Instanz, einen Transfer, egal welcher Größenordnung absegnen.
Zitat von Valen
Bei den Summen die für Spieler ausgegeben werden muss sich der Präsident einmischen.
Bei den Summen die für Spieler ausgegeben werden muss sich der Präsident einmischen.
Der Präsident hat sich ins operative Geschäft idR sowieso nicht einzumischen, sondern soll den Verein in der Außendarstellung repräsentieren.
Zitat von Valen
Er, bzw. das Kontrollgremium, muss die Deals freigeben. Hier wäre es nur logisch, wenn dort aktuell ein Stück weit mit angezogener Handbremse agiert würde und die großen Entscheidungen eher vertagt werden.
Er, bzw. das Kontrollgremium, muss die Deals freigeben. Hier wäre es nur logisch, wenn dort aktuell ein Stück weit mit angezogener Handbremse agiert würde und die großen Entscheidungen eher vertagt werden.
Der Präsident oder Vorstand macht gar nichts. Wenn der Sportchef einen interessanten Spieler auf der Agenda hat, wird in Absprache mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Verwaltungsrat, als letzte und höchste Instanz, einen Transfer, egal welcher Größenordnung absegnen.
Dazu kommt noch, das der FC einen voll handlungsfähigen Präsidenten mit Römer hat, wenn auch nur übergangsweise...
12.07.2019 - 22:11 Uhr
Zitat von wuz63
Ich würde hier Verwaltungsrat gegen Gemeinsamer Ausschuss tauschen wollen.
Zitat von DonMarvel
Der Präsident hat sich ins operative Geschäft idR sowieso nicht einzumischen, sondern soll den Verein in der Außendarstellung repräsentieren.
Der Präsident oder Vorstand macht gar nichts. Wenn der Sportchef einen interessanten Spieler auf der Agenda hat, wird in Absprache mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Verwaltungsrat, als letzte und höchste Instanz, einen Transfer, egal welcher Größenordnung absegnen.
Zitat von Valen
Bei den Summen die für Spieler ausgegeben werden muss sich der Präsident einmischen.
Bei den Summen die für Spieler ausgegeben werden muss sich der Präsident einmischen.
Der Präsident hat sich ins operative Geschäft idR sowieso nicht einzumischen, sondern soll den Verein in der Außendarstellung repräsentieren.
Zitat von Valen
Er, bzw. das Kontrollgremium, muss die Deals freigeben. Hier wäre es nur logisch, wenn dort aktuell ein Stück weit mit angezogener Handbremse agiert würde und die großen Entscheidungen eher vertagt werden.
Er, bzw. das Kontrollgremium, muss die Deals freigeben. Hier wäre es nur logisch, wenn dort aktuell ein Stück weit mit angezogener Handbremse agiert würde und die großen Entscheidungen eher vertagt werden.
Der Präsident oder Vorstand macht gar nichts. Wenn der Sportchef einen interessanten Spieler auf der Agenda hat, wird in Absprache mit der Geschäftsführung und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Verwaltungsrat, als letzte und höchste Instanz, einen Transfer, egal welcher Größenordnung absegnen.
Ich würde hier Verwaltungsrat gegen Gemeinsamer Ausschuss tauschen wollen.
Sorry, aber das ist einfach nur falsch. Das sind Vereins Organe. Die Kapitalgesellschaften wird von der Gesellschaftterversamnlung kontrolliert.
Da der e. V. 100%iger Eigentümer ist, besteht das Gremium aus nur 3 Personen. Dem Vorstand des e. V.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ, das die Kapitalgesellschaft kontrolliert. Gebildet wird sie aktuell durch das Präsidium des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e. V.. Das Gremium bestellt die Geschäftsführung der 1. FC Köln Verwaltungs GmbH, berät turnusmäßig über die Geschehnisse in der Kapitalgesellschaft und kontrolliert die von deren Geschäftsführung getroffenen Entscheidungen.
MITGLIEDER DER GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Vertreter des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e. V. als einziger Gesellschafter:
Vorstand:
Stefan Müller-Römer
Markus Ritterbach
Harald Schumacher
https://fc.de/fc-info/club/ueber-den-fc/1-fc-koeln-gmbh-co-kgaa/
12.07.2019 - 23:27 Uhr
Deine v. g. Aussagen sind zwar richt. Richtig ist aber auch, dass der Gemeinsame Ausschuss Geschäfte von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, zustimmen muss.
Link
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12.07.2019 - 23:36 Uhr
Zitat von wuz63
Deine v. g. Aussagen sind zwar richt. Richtig ist aber auch, dass der Gemeinsame Ausschuss Geschäfte von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, zustimmen muss.
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Deine v. g. Aussagen sind zwar richt. Richtig ist aber auch, dass der Gemeinsame Ausschuss Geschäfte von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, zustimmen muss.
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Ja. Aber da sind wir dann wohl im Bereich von anteilverkäufen, langfristige Veräußerung von Rechten, etc. Ich glaube nicht, dass da jeder Transfer durch muss.
Die Gesellschafterversammlung (besetzt durch den Vorstand) wird hingegen alle Deals oberhalb von Summe x freigeben müssen. Wenn ich mir bei uns im Konzern anschaue, ab welchen Summen man dort schon eine Freigabe einholen muss, dann wird es unter der Annahme, dass der FC, der nur einen Bruchteil unseres Konzern-Umsatzes hat, ähnliche Grenzen gibt, schwer in der Buli einen Spieler zu verpflichten ohne dass die Gesellschafter ihr ok gegeben haben.
13.07.2019 - 09:07 Uhr
Hier die Satzung aus der die Aufgaben des gemeinsamen Ausschusses hervorgehen. Was nicht hervorgeht ist die Definition "von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung", bis auf die Erklärungen in der Satzung. Ich denke da steht u. a. ein gewisser Eurobetrag ab dem dieses Organ aktiv werden muss. M. E. hat der Gemeinsame Ausschuss eine erhebliche Kontrollfunktion.
25.4 Der Vorstand bedarf für Maßnahmen und Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Ebene wesentlicher Beteiligungsgesellschaften im Innenverhältnis der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Dazu zählen insbesondere:
a. Berufung und Abberufung der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen sowie Abschluss, Änderung und Beendigung entsprechender Anstellungsverträge;
b. Wahl der Mitglieder von Aufsichtsorganen;
c. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Sponsoren- und Vermarktungsverträge;
d. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Arbeitsverträge mit Spielern und Trainern der Lizenzspielermannschaft der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
e. Abschluss wirtschaftlich besonders bedeutender Transfervereinbarungen;
f. Genehmigung der Jahresplanung (bestehend aus Investitions und Finanzplanung) sowie einer Überschreitung der genehmigten Jahresplanung um mehr als 20 Prozent auf der Ausgabenseite;
g. Feststellung des Jahresabschlusses;
h. Erlass und Änderung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und etwaiger Geschäftsordnungen für die jeweilige Geschäftsführung; 30 31
i. Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen im Sinne von §§ 291 ff. Aktiengesetz;
j. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;
k. Maßnahmen, die dazu führen, dass ein Dritter Anteile an der
1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co.KGaA hält oder seine Beteiligung erhöht.
25.4 Der Vorstand bedarf für Maßnahmen und Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Ebene wesentlicher Beteiligungsgesellschaften im Innenverhältnis der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Dazu zählen insbesondere:
a. Berufung und Abberufung der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen sowie Abschluss, Änderung und Beendigung entsprechender Anstellungsverträge;
b. Wahl der Mitglieder von Aufsichtsorganen;
c. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Sponsoren- und Vermarktungsverträge;
d. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Arbeitsverträge mit Spielern und Trainern der Lizenzspielermannschaft der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
e. Abschluss wirtschaftlich besonders bedeutender Transfervereinbarungen;
f. Genehmigung der Jahresplanung (bestehend aus Investitions und Finanzplanung) sowie einer Überschreitung der genehmigten Jahresplanung um mehr als 20 Prozent auf der Ausgabenseite;
g. Feststellung des Jahresabschlusses;
h. Erlass und Änderung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und etwaiger Geschäftsordnungen für die jeweilige Geschäftsführung; 30 31
i. Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen im Sinne von §§ 291 ff. Aktiengesetz;
j. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;
k. Maßnahmen, die dazu führen, dass ein Dritter Anteile an der
1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co.KGaA hält oder seine Beteiligung erhöht.
13.07.2019 - 10:12 Uhr
Zitat von wuz63
Hier die Satzung aus der die Aufgaben des gemeinsamen Ausschusses hervorgehen. Was nicht hervorgeht ist die Definition "von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung", bis auf die Erklärungen in der Satzung. Ich denke da steht u. a. ein gewisser Eurobetrag ab dem dieses Organ aktiv werden muss. M. E. hat der Gemeinsame Ausschuss eine erhebliche Kontrollfunktion.
25.4 Der Vorstand bedarf für Maßnahmen und Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Ebene wesentlicher Beteiligungsgesellschaften im Innenverhältnis der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Dazu zählen insbesondere:
a. Berufung und Abberufung der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen sowie Abschluss, Änderung und Beendigung entsprechender Anstellungsverträge;
b. Wahl der Mitglieder von Aufsichtsorganen;
c. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Sponsoren- und Vermarktungsverträge;
d. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Arbeitsverträge mit Spielern und Trainern der Lizenzspielermannschaft der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
e. Abschluss wirtschaftlich besonders bedeutender Transfervereinbarungen;
f. Genehmigung der Jahresplanung (bestehend aus Investitions und Finanzplanung) sowie einer Überschreitung der genehmigten Jahresplanung um mehr als 20 Prozent auf der Ausgabenseite;
g. Feststellung des Jahresabschlusses;
h. Erlass und Änderung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und etwaiger Geschäftsordnungen für die jeweilige Geschäftsführung; 30 31
i. Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen im Sinne von §§ 291 ff. Aktiengesetz;
j. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;
k. Maßnahmen, die dazu führen, dass ein Dritter Anteile an der
1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co.KGaA hält oder seine Beteiligung erhöht.
Hier die Satzung aus der die Aufgaben des gemeinsamen Ausschusses hervorgehen. Was nicht hervorgeht ist die Definition "von besonderer wirtschaftlichen Bedeutung", bis auf die Erklärungen in der Satzung. Ich denke da steht u. a. ein gewisser Eurobetrag ab dem dieses Organ aktiv werden muss. M. E. hat der Gemeinsame Ausschuss eine erhebliche Kontrollfunktion.
25.4 Der Vorstand bedarf für Maßnahmen und Geschäfte von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Ebene wesentlicher Beteiligungsgesellschaften im Innenverhältnis der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Dazu zählen insbesondere:
a. Berufung und Abberufung der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen sowie Abschluss, Änderung und Beendigung entsprechender Anstellungsverträge;
b. Wahl der Mitglieder von Aufsichtsorganen;
c. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Sponsoren- und Vermarktungsverträge;
d. Abschluss, Änderung und Beendigung wirtschaftlich besonders bedeutender Arbeitsverträge mit Spielern und Trainern der Lizenzspielermannschaft der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
e. Abschluss wirtschaftlich besonders bedeutender Transfervereinbarungen;
f. Genehmigung der Jahresplanung (bestehend aus Investitions und Finanzplanung) sowie einer Überschreitung der genehmigten Jahresplanung um mehr als 20 Prozent auf der Ausgabenseite;
g. Feststellung des Jahresabschlusses;
h. Erlass und Änderung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und etwaiger Geschäftsordnungen für die jeweilige Geschäftsführung; 30 31
i. Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen im Sinne von §§ 291 ff. Aktiengesetz;
j. Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;
k. Maßnahmen, die dazu führen, dass ein Dritter Anteile an der
1. FC Köln Verwaltungs GmbH oder der 1. FC Köln GmbH & Co.KGaA hält oder seine Beteiligung erhöht.
Das passt ja zu dem was ich zuvor geschrieben habe. Danke fürs raussuchen.
19.07.2019 - 19:48 Uhr
Quelle: www.koelnsport.de
Ist es eigentlich demokratisch, wenn elf Leute aus dem Mitgliederrat für 106.000 Mitglieder bei der Kandidatensuche entscheiden?
Ich packs mal hierhin:Ein weiterer Beitrag, der sich mit unserer Präsidentensuche befasst. Ich fand es interessant zu lesen, weil es mal konsequent in Opposition zum Gebaren des Mitgliederrates geht, dem Express und Geissblog nach meinem Empfinden zu Nahe stehen.
Ist natürlich auch sehr zugespitzt, aber irgendwie ist auch ne Menge dran. Das wird für die jetzige Wahl keine Rolle spielen, aber langfristig müssen wir uns schon fragen, ob wir bei den vorgesehenen Abläufen rund um die Vereinsführung sinnvoll aufgestellt sind. Es wird allerdings schwer bis unmöglich da wieder etwas einzufangen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Eilperfelder am 19.07.2019 um 19:49 Uhr bearbeitet
19.07.2019 - 20:40 Uhr
Zitat von Eilperfelder
Ein weiterer Beitrag, der sich mit unserer Präsidentensuche befasst. Ich fand es interessant zu lesen, weil es mal konsequent in Opposition zum Gebaren des Mitgliederrates geht, dem Express und Geissblog nach meinem Empfinden zu Nahe stehen.
Ist natürlich auch sehr zugespitzt, aber irgendwie ist auch ne Menge dran. Das wird für die jetzige Wahl keine Rolle spielen, aber langfristig müssen wir uns schon fragen, ob wir bei den vorgesehenen Abläufen rund um die Vereinsführung sinnvoll aufgestellt sind. Es wird allerdings schwer bis unmöglich da wieder etwas einzufangen.
Quelle: www.koelnsport.de
Ist es eigentlich demokratisch, wenn elf Leute aus dem Mitgliederrat für 106.000 Mitglieder bei der Kandidatensuche entscheiden?
Ich packs mal hierhin:Ein weiterer Beitrag, der sich mit unserer Präsidentensuche befasst. Ich fand es interessant zu lesen, weil es mal konsequent in Opposition zum Gebaren des Mitgliederrates geht, dem Express und Geissblog nach meinem Empfinden zu Nahe stehen.
Ist natürlich auch sehr zugespitzt, aber irgendwie ist auch ne Menge dran. Das wird für die jetzige Wahl keine Rolle spielen, aber langfristig müssen wir uns schon fragen, ob wir bei den vorgesehenen Abläufen rund um die Vereinsführung sinnvoll aufgestellt sind. Es wird allerdings schwer bis unmöglich da wieder etwas einzufangen.
Ich hoffe, dass niemand auf die Idee kommt hier ernsthaft die Mitglieder entscheiden zu lassen in dem man die kandidatenlatte recht niedrig hängt.
Das mit den 106.000 Mitgliedern ist ja schließlich nur die halbe Wahrheit. Wenn nicht gerade völlig der Baum brennt kommen da 5-6% zur Versammlung und einige davon auch nur weil sie den hoodie haben wollen und gar nicht bis zur Abstimmung bleiben.
Man könnte also durchaus mit 2-3% der stimmberechtigten Mitglieder einen Präsidenten küren. Mit demokratisch läuft vor dem Hintergrund nicht viel.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Valen am 19.07.2019 um 20:55 Uhr bearbeitet
19.07.2019 - 20:56 Uhr
Das Thema wurde doch schon oft und ausführlich hier im Thread besprochen. Kannst dir ja gerne die Vorherigen Seiten durchlesen.
Die Mitglieder wählen den Mitgliederrat und der schlägt die Kandidaten vor. Der MR kann Einblicke sammeln und sich mit Kandidaten unterhalten. Dazu ist ein normales Mitglied nicht in der Lage. Wenn es einem nicht passt, kann er sich bei einer gewissen Zahl an Stimmen für die Wahl aufstellen lassen. Ist mir deutlich lieber, als Leute die sich nur auf das Gerede der verschiedenen Kandidaten verlassen und sich letztlich vielleicht maximal 10 Minuten mit den Kandidaten befassen. Dann wird nur der sympathischste beste Redner gewählt, welcher nicht unbedingt der beste Kandidat wäre. Was soll daran undemokratisch sein? Ist es undemokratisch weil man eine Auswahl haben will, aber zu faul ist was dafür zu tun wenn es einem nicht passt?
Der ganze Kommentar ist kein bisschen objektiv. Hauptsache polarisieren und draufhauen weil Fred Feuerst... Wipperfürth Klicks will. Das System kann einem passen, oder eben nicht. Es aber als undemokratisch abzustempeln, obwohl demokratisch für diese Satzung gestimmt wurde, ist lächerlich.
Und jetzt mit niedrigen Mitgliederzahlen die zur Abstimmung kommen zu argumentieren ist lächerlich. Wenn die Leute nicht bereit sind da aufzutauchen und abzustimmen, dann ist es denen scheinbar nicht wichtig. Man kann doch niemanden zur Demokratie zwingen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen."
Die Mitglieder wählen den Mitgliederrat und der schlägt die Kandidaten vor. Der MR kann Einblicke sammeln und sich mit Kandidaten unterhalten. Dazu ist ein normales Mitglied nicht in der Lage. Wenn es einem nicht passt, kann er sich bei einer gewissen Zahl an Stimmen für die Wahl aufstellen lassen. Ist mir deutlich lieber, als Leute die sich nur auf das Gerede der verschiedenen Kandidaten verlassen und sich letztlich vielleicht maximal 10 Minuten mit den Kandidaten befassen. Dann wird nur der sympathischste beste Redner gewählt, welcher nicht unbedingt der beste Kandidat wäre. Was soll daran undemokratisch sein? Ist es undemokratisch weil man eine Auswahl haben will, aber zu faul ist was dafür zu tun wenn es einem nicht passt?
Der ganze Kommentar ist kein bisschen objektiv. Hauptsache polarisieren und draufhauen weil Fred Feuerst... Wipperfürth Klicks will. Das System kann einem passen, oder eben nicht. Es aber als undemokratisch abzustempeln, obwohl demokratisch für diese Satzung gestimmt wurde, ist lächerlich.
Und jetzt mit niedrigen Mitgliederzahlen die zur Abstimmung kommen zu argumentieren ist lächerlich. Wenn die Leute nicht bereit sind da aufzutauchen und abzustimmen, dann ist es denen scheinbar nicht wichtig. Man kann doch niemanden zur Demokratie zwingen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen."
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Beskid-Skoczow am 19.07.2019 um 21:00 Uhr bearbeitet
19.07.2019 - 21:05 Uhr
Zitat von Beskid-Skoczow
Das Thema wurde doch schon oft und ausführlich hier im Thread besprochen. Kannst dir ja gerne die Vorherigen Seiten durchlesen.
Die Mitglieder wählen den Mitgliederrat und der schlägt die Kandidaten vor. Der MR kann Einblicke sammeln und sich mit Kandidaten unterhalten. Dazu ist ein normales Mitglied nicht in der Lage. Wenn es einem nicht passt, kann er sich bei einer gewissen Zahl an Stimmen für die Wahl aufstellen lassen. Ist mir deutlich lieber, als Leute die sich nur auf das Gerede der verschiedenen Kandidaten verlassen und sich letztlich vielleicht maximal 10 Minuten mit den Kandidaten befassen. Dann wird nur der sympathischste beste Redner gewählt, welcher nicht unbedingt der beste Kandidat wäre. Was soll daran undemokratisch sein? Ist es undemokratisch weil man eine Auswahl haben will, aber zu faul ist was dafür zu tun wenn es einem nicht passt?
Der ganze Kommentar ist kein bisschen objektiv. Hauptsache polarisieren und draufhauen weil Fred Feuerst... Wipperfürth Klicks will. Das System kann einem passen, oder eben nicht. Es aber als undemokratisch abzustempeln, obwohl demokratisch für diese Satzung gestimmt wurde, ist lächerlich.
Und jetzt mit niedrigen Mitgliederzahlen die zur Abstimmung kommen zu argumentieren ist lächerlich. Wenn die Leute nicht bereit sind da aufzutauchen und abzustimmen, dann ist es denen scheinbar nicht wichtig. Man kann doch niemanden zur Demokratie zwingen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen."
Das Thema wurde doch schon oft und ausführlich hier im Thread besprochen. Kannst dir ja gerne die Vorherigen Seiten durchlesen.
Die Mitglieder wählen den Mitgliederrat und der schlägt die Kandidaten vor. Der MR kann Einblicke sammeln und sich mit Kandidaten unterhalten. Dazu ist ein normales Mitglied nicht in der Lage. Wenn es einem nicht passt, kann er sich bei einer gewissen Zahl an Stimmen für die Wahl aufstellen lassen. Ist mir deutlich lieber, als Leute die sich nur auf das Gerede der verschiedenen Kandidaten verlassen und sich letztlich vielleicht maximal 10 Minuten mit den Kandidaten befassen. Dann wird nur der sympathischste beste Redner gewählt, welcher nicht unbedingt der beste Kandidat wäre. Was soll daran undemokratisch sein? Ist es undemokratisch weil man eine Auswahl haben will, aber zu faul ist was dafür zu tun wenn es einem nicht passt?
Der ganze Kommentar ist kein bisschen objektiv. Hauptsache polarisieren und draufhauen weil Fred Feuerst... Wipperfürth Klicks will. Das System kann einem passen, oder eben nicht. Es aber als undemokratisch abzustempeln, obwohl demokratisch für diese Satzung gestimmt wurde, ist lächerlich.
Und jetzt mit niedrigen Mitgliederzahlen die zur Abstimmung kommen zu argumentieren ist lächerlich. Wenn die Leute nicht bereit sind da aufzutauchen und abzustimmen, dann ist es denen scheinbar nicht wichtig. Man kann doch niemanden zur Demokratie zwingen.
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
"Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen."
Wir reden hier nicht von einem Staat sondern von einem mittelgroßen wirtschaftsunternehmen, dass aus nostalgischen Gründen und auf Grund von Auflagen des Verbandes nach wie vor einen e. V. als Eigentümer hat.
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